Das Land Baden-Württemberg fördert den Schulhausbau im Jahr 2009 mit ca. 105,5 Millionen Euro. Insgesamt erhalten 130 Bauprojekte Zuschüsse vom Land. Darauf haben sich Kultusministerium, Finanz- und Innenministerium sowie die kommunalen Landesverbände verständigt. Im Jahr 2008 wurden 84 Bauprojekte mit 58,1 Millionen Euro gefördert. Im Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschule" erhalten in diesem Jahr 66 Baumaßnahmen für Ganztagsschulen Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 21,37 Millionen Euro.
Kultusminister Helmut Rau MdL bezeichnete die Investitionen des Landes in den Schulhausbau und den Ausbau der Ganztagsschulen als "kräftigen Schub für Mittelstand und Handwerk in Zeiten der wirtschaftlichen Krise." Das Land werde seiner Verantwortung gerecht, mit volkswirtschaftlich vernünftigen und gezielten Maßnahmen die Binnenkonjunktur zu unterstützen.
Bei der Vergabe der Fördermittel für den Schulhausbau wurden, wie in den vergangenen Jahren auch, alle Schularten berücksichtigt. Für 23 Baumaßnahmen an Grundschulen stehen ca. 5,82 Millionen Euro zur Verfügung, für 15 Projekte an Hauptschulen ca. 8,55 Millionen Euro, für 21 Vorhaben an Realschulen ca. 17,17 Millionen Euro, für 32 Maßnahmen an Gymnasien ca. 30,12 Millionen Euro und für 16 Projekte an Sonderschulen und Schulkindergärten sind ca. 18,54 Millionen Euro vorgesehen.
Für 23 Bauprojekte an beruflichen Schulen stellt das Land Zuschüsse in Höhe von insgesamt ca. 25,17 Millionen Euro bereit. Im Rahmen des "multifunktionellen Schulhausbaus" werden neun Bauprojekte gefördert. Bei einem Rückgang der Schülerzahlen können diese Gebäude auch für andere Zwecke genutzt werden.
Insgesamt lagen seitens der kommunalen Schulträger 188 Anträge für den Schulhausbau in Höhe eines Gesamtvolumens von 199,1 Millionen Euro vor. Gemessen an der Zahl der zur Förderung angemeldeten Zuschussanträge konnte in der diesjährigen Förderrunde über zwei Drittel der Anträge berücksichtigt werden. Förderfähig sind u.a. schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen.
Bei den Baumaßnahmen für Ganztagsschulen konnten alle entscheidungsreifen Anträge berücksichtigt werden. Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen 30 Vorhaben mit einem Fördervolumen von ca. 6,98 Millionen Euro, auf den Regierungsbezirk Karlsruhe acht Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 2,76 Millionen Euro, auf den Regierungsbezirk Freiburg 20 Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 8,94 Millionen Euro und auf den Regierungsbezirk Tübingen acht Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 2,69 Millionen Euro. Voraussetzung für die Genehmigung eines Baukostenzuschusses ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen mit sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen bereitgestellt werden. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden. Ferner muss die Schule über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich. Nicht förderfähig sind beispielsweise Ausstattungen, Turnhallen und Gymnastikräume.
Der Zuschuss beläuft sich in der Regel auf rund 33 Prozent des zuschussfähigen Bauaufwands; für auswärtige Schülerinnen und Schüler kann ein zusätzlicher Zuschuss hinzukommen. Von der Landesstiftung werden 13 der 66 Projekte gefördert.