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Kultusministerium gibt Starthilfe für neugegründete Schülerzeitungen

Mehr zu: Medienkompetenz, Sachsen, Schülerzeitung, Wettbewerbe, Schule
Dresden, 11.08.2009 -

Zur Neugründung von Schülerzeitungen gewährt das Sächsische Kultusministerium im Schuljahr 2009/2010 eine Starthilfe von 250 Euro. Davon können die Schülerredakteure beispielsweise Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstungen bezahlen. "Schülerzeitungen sind ganz wichtige Elemente für die Kommunikation und Diskussion an der Schule. Sie schaffen ein transparentes Schulklima und fördern die Verantwortung der Schüler," erklärte Kultusminister Roland Wöller. Wer Zeitung liest und mitgestaltet sei klar im Vorteil. "Nicht nur die Lesekompetenz, auch die Allgemeinbildung wird durch die Zeitungslektüre gefördert. Schulische Erfolge werden so leichter erzielt", betonte Wöller.

Die Starthilfe wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Zeitung muss von Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
  • es muss eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
  • es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden.

Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "Antrag auf Starthilfe" an folgende Adresse einzureichen: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 46, Frau Herles, Postfach 100910, 01079 Dresden. Der Antrag ist als PDF-Datei unter www.sachsen-macht-schule.de/starthilfe abrufbar.

Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums und der "Jugendpresse Sachsen e.V." entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse. Einsendeschluss für die aktuelle Vergaberunde ist der 11. Dezember 2009.

Nach der Bewertung durch die Jury erhalten die Antragsteller einen verbindlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Bis zu dieser Höhe können sie dann Original-Rechnungen für entstandene Kosten einreichen, die vom Kultusministerium beglichen werden.

Nach Erscheinen der Zeitung müssen unaufgefordert zwei Belegexemplare an die genannte Adresse eingesandt werden. Falls die Zeitung nicht erscheint, muss die Starthilfe zurückgezahlt werden. Schulen, die in den Jahren 2007 oder 2008 bereits eine Starthilfe erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt.

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