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Wissenschaftsbehörde und Hochschulen unterzeichnen Memorandum zur Qualitätsverbesserung der Bologna-Reform (Hamburger Studienreform)

Hochschulübergreifende Arbeitsgruppe soll Maßnahmenkatalog erarbeiten

Mehr zu: Berufseinstieg, Bologna-Prozess, Europa, Hamburg, Hochschulgesetz, Mobilität, Studienreform, Hochschule
Hamburg, 11.08.2009 -

Im Rahmen des 1999 gestarteten Bologna-Prozesses wurden die gestuften Bachelor-/Master-Studiengänge auch in Hamburg eingeführt. Die Erfahrungen in der Hansestadt, aber auch erste überregionale Studien haben gezeigt, dass das neue Studiensystem an einigen Stellen weiter entwickelt werden muss. Dies betrifft vor allem die Fülle der Studieninhalte, die erhöhte Prüfungsdichte, die restriktive Anerkennungspraxis von an anderen Hochschulen erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen, aber auch Aspekte, die die Mobilität der Studierenden berühren.

Vor diesem Hintergrund haben Hamburgs Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach sowie die Präsidien der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen ein Memorandum zur weiteren Reform der Studiengänge unterzeichnet. Ziel dieses Hamburger Memorandums ist es, eine Reform der Reform zu initiieren: Die Studierbarkeit der Studiengänge soll verbessert, die Mobilitätsmöglichkeiten der Studentinnen und Studenten erhöht sowie die Berufsqualifikation von Bachelor-Abschlüssen optimiert werden.

Das Memorandum sieht dazu vor, dass die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) sowie die staatlichen Hamburger Hochschulen eine Arbeitsgruppe einrichten, um die zweite Phase des Bologna-Prozesses vorzubereiten. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, bis Ende des Jahres die derzeitigen Problembereiche der Bachelor-/Master-Struktur zu identifizieren, Ziele für die weitere Studienreform zu definieren, Handlungsoptionen für die Hochschulen zu entwickeln sowie mögliche Maßnahmen festzulegen. Auf dieser Basis sollen die Hochschulen dann ihre Handlungskonzepte weiterentwickeln.

Die konkrete Umsetzung wird in Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der BWF sowie den Hochschulen festgehalten. Der Arbeitsgruppe gehören die Amtsleitung der BWF sowie die für den Bereich Lehre zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Hochschulen an.

Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach: "Der Bologna-Prozess hat zu einer überwiegend erfolgreichen Modernisierung der deutschen Hochschulen beigetragen. Mit großem Engagement haben die Hamburger Hochschulen in den vergangenen Jahren das Bachelor-/Master-System implementiert und damit einen wichtigen Beitrag zur Studienreform geleistet. Der Reformprozess ist aber keineswegs abgeschlossen, sondern tritt in seine zweite Phase, in der es gilt, nachzusteuern und Defizite bei der bisherigen Umsetzung des Bologna-Prozesses zu beseitigen. Allerdings reicht es nicht aus, bestehende Studienangebote lediglich umzuetikettieren. Entscheidend sind eine Reform der Studieninhalte und damit eine Straffung und bessere Strukturierung der Curricula sowie eine Verbesserung der Studierendenbetreuung. Mit der Hamburger Studienreform wollen wir auch auf die Kritik der Studierenden am Bachelor-/Master-System eingehen. Nur so können wir die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Hamburg zu einem erfolgreichen Abschluss bringen."

Prof. Dr.-Ing. habil. Edwin Kreuzer, Vorsitzender der Landeshochschulrektorenkonferenz: "Für das deutsche Hochschulsystem bedeutet die Umstellung auf Bachelor und Master die wohl größte und tiefgreifendste Veränderung seit Wilhelm von Humboldt. Alle an den Hamburger Hochschulen am Prozess Beteiligten verdienen höchsten Respekt. Sie haben ohne zusätzliche Ressourcen diese immense Herausforderung angenommen und sehr engagiert neue Studienstrukturen entwickelt. Bei so umfassenden Reformen kann nicht immer alles glatt laufen, und es sind noch nicht alle Ziele, zum Beispiel die Steigerung der Mobilität, erreicht worden. Die Präsidien der staatlichen Hamburger Hochschulen setzen sich deshalb nachdrücklich für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der neuen Studienstrukturen ein."

Im Hamburger Memorandum erklären die BWF und die Hochschulpräsidien, an den Zielen des Bologna-Prozesses festzuhalten. Da diese bisher nicht alle erreicht sind, sollen mögliche Reformmaßnahmen unter fünf verschiedenen Gesichtspunkten erörtert werden:

1. Stofffülle/Verbesserung der Studierbarkeit allgemein:

  • Entschlackung der Curricula
  • Ausweitung der Wahl- bzw. Wahlpflichtbereiche
  • Differenzierung der Regelstudienzeit
  • Ausweitung von Mentoren-/Tutoren-Programmen
  • Verstärkter Einsatz von E-Learning
  • Generalisierte/vereinfachte Anerkennungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen (z.B. durch Vereinbarungen mit anderen Hochschulen) bzw. zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen/Fähigkeiten

2. Prüfungen:

  • Vergrößerung von Modulen und damit Verringerung der Prüfungsfrequenz
  • Flexibilisierung der Prüfungspraxis: Prüfungen können unabhängig von bestimmten festgelegten Terminen nachgeholt werden
  • "Liberalisierung" der Regelungen zur Prüfungswiederholung

3. Schlüsselqualifikationen:

  • Ausbau des Bereichs der allgemeinbildenden und Methoden-Kompetenzen (ABK)

4. Berufsqualifikation:

  • Ausweitung von Praxiszeiten
  • Berücksichtigung z.B. des BDA Kriterienkatalogs "Berufsbefähigung" (oder anderer Berufsverbände)
  • Duale BA-Studiengänge

5. Mobilität:

  • Einrichtung von "Mobilitäts-Fenstern"
  • Bi-/trinationale Studiengänge (joint degree programmes)
  • Vereinbarungen mit ausländischen Hochschulen zum Studierenden-Austausch

Hintergrund: Der Bologna-Prozess

Ziel des Bologna-Prozesses ist es, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Durch die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung und Verbesserung der Qualitätssicherung sowie die Steigerung der Mobilität im Hochschulbereich soll Europa stärker zusammenwachsen.

Die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem ist das bekannteste Ergebnis der Bologna-Reform. Der Bachelor soll bereits nach drei bis vier Jahren zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen, so dass der Berufseinstieg früher als bisher möglich ist. Vor allem aber soll das Studiensystem international kompatibel sein und damit die Grundlage für mehr Mobilität in Studium und Beruf bilden.

An den staatlichen Hamburger Hochschulen sind mittlerweile alle vorgesehenen Studiengänge auf das Bachelor-/Master-System umgestellt. Der Anteil der Studierenden in Hamburg in Bachelor-/Master-Studiengängen lag gemessen an der Gesamtstudierendenzahl im Wintersemester 2007/2008 bei 29 Prozent.

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