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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
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Das FDP-Konzept zur Nutzung der Ergänzungsstunden ist mit KMK-Vorgaben nicht vereinbar

Mehr zu: Bildungswesen, Föderalismus, Förderunterricht, Ganztagsschule, Hausaufgaben, Hochbegabung, Nordrhein-Westfalen, Schule
Düsseldorf, 21.08.2009 -

Zur Forderung der FDP, die zwölf Ergänzungsstunden in der Sekundarstufe I des Gymnasiums ausschließlich zur Hausaufgabenbetreuung einzusetzen, erklärt der Sprecher des Schulministeriums: "Eine ausschließliche Verwendung der Ergänzungsstunden als ´Hausaufgabenstunden´ ist nicht zulässig. Das FDP-Konzept zur Nutzung der Ergänzungsstunden ist mit KMK-Vorgaben nicht vereinbar.

Die KMK sieht für den gesamten gymnasialen Bildungsgang einen Mindeststundenrahmen von 265 Wochenstunden vor. Um die bundesweite Anerkennung unseres Abiturs sicherzustellen, muss der Unterricht in diesem Umfang erteilt werden. Die von der FDP geforderte ausschließliche Nutzung der Förderstunden für eine Hausaufgabenbetreuung kann jedoch weder als Unterricht im Sinne eines gemäß Lehrplan kontinuierlich aufsteigenden Unterrichts noch als systematischer Förderunterricht verstanden werden. Damit könnten die Ergänzungsstunden nicht mehr in den Mindeststundenrahmen eingerechnet werden.

Zudem wird mit diesem Konzept das ursprünglich gemeinsam mit der FDP verfolgte und auch in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung beschlossene Ziel verfehlt, den Schulen ein Kontingent von Stunden zur Verfügung zu stellen, mit dem sie bedarfsorientiert Kernfächer stärken, leistungsschwache Schülerinnen und Schüler fördern und Leistungsstarken Angebote zur Ausprägung ihrer besonderen Begabungen machen können."

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