URL: http://bildungsklick.de/pm/69628/dringender-handlungsbedarf-vbe-fordert-schulgesetzaenderung/
Pressemeldung von: Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Dringender Handlungsbedarf: VBE fordert Schulgesetzänderung

Dortmund, 25.08.2009

"In Sachen Schulstruktur muss ein Ruck durch die nordrhein-westfälische Bildungspolitik gehen", kommentiert der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann die heute von den Grünen vorgelegten Daten zur Schulsituation in NRW. "Der VBE fordert den Landtag auf, eine Schulgesetzänderung herbeizuführen, die die Schulträger handlungsfähig macht und die Eigenverantwortlichkeit der Schulen ernst nimmt."

Der VBE schlägt dem Landtag folgende Gesetzesänderung vor:

§ 83 des Schulgesetzes NRW wird wie folgt geändert:

  1. Schulträger können zur Sicherung eines wohnortnahen Schulangebots bislang getrennte Schulformen der Sekundarstufe I zusammenschließen.
  2. Im Sinne des § 3 Abs. 1 SchulG NRW sind die so entstehenden Schulen eigenverantwortliche Schulen. In Zusammenarbeit mit dem Schulträger entscheiden sie selbst über ihre innere Ausgestaltung.
  3. Die so entstehenden Schulen sind verpflichtet, die von der KMK beschlossenen Bildungsstandards einzuhalten.

"Die Zukunft gehört dem längeren gemeinsamen Lernen", so Beckmann. "Dafür müssen Möglichkeiten geschaffen werden. Es muss sofort gehandelt werden. Dieses drängende Thema darf nicht auf einen Sankt Nimmerleinstag nach der Landtagswahl zu verschoben werden."


Zur Veröffentlichung freigegeben - Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW / bildungsklick.de


Zurück zur Meldung