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Pressemeldung von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ursula von der Leyen: "Wir haben das Niveau des Kinderschutzes in Deutschland spürbar erhöht."

Bundeskabinett berät Bericht "Aktiver Kinderschutz - Entwicklung und Perspektiven" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin, 02.09.2009

"Wir haben in den vergangenen vier Jahren gemeinsam mit den Ländern und Kommunen große Schritte für einen aktiven Kinderschutz unternommen. Es gibt aber auch noch Lücken, die wir dringend schließen müssen. Wir kennen die Fehlerquellen und müssen weiter konsequent daran arbeiten, die Risiken zu minimieren. Für den Schutz unserer Kinder brauchen wir verlässliche Qualitätsstandards, die deutschlandweit gelten, keinen Flickenteppich. Alle, die vor Ort Verantwortung tragen, brauchen Sicherheit und Klarheit", sagt Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die den Bericht heute im Bundeskabinett vorstellte.

"Ich will gleich zu Beginn der kommenden Legislaturperiode die Prävention und Intervention durch ein Kinderschutzgesetz stärken. Familienhebammen sind unverzichtbare Partner beim Schutz der besonders gefährdeten Kleinkinder, ihr Einsatz für den Kinderschutz braucht eine sichere Finanzierungsgrundlage. Auch die von der gesamten Bundesregierung beschlossenen und vom Bundesrat befürworteten, aber nicht mehr im Bundestag abschließend behandelten Verbesserungen im Kinderschutzgesetz müssen ebenso schnell wieder auf den Weg gebracht werden wie gesetzliche Regeln für die engere Verzahnung des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ärzteschaft wartet dringend auf die Klarstellung im Bundesgesetz, wann die Schweigepflicht gebrochen werden darf, um ein gefährdetes Kind zu retten. Und die Jugendämter, die tagtäglich eine hohe Verantwortung tragen, brauchen einen deutschlandweit gültigen und verlässlichen Maßstab, wann der Blick in die Akte nicht mehr ausreicht und das Kind in seiner Umgebung angeschaut werden muss. Noch zu viele gefährdete Familien verschwinden beim Wohnortwechsel aus dem Blickfeld der Behörden. Das neu eingebrachte Kinderschutzgesetz wird auch diese Lücke schließen", so von der Leyen.

Für den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung tragen Bund, Länder und Kommunen eine gemeinsame Verantwortung. Auch die Beteiligten in Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Justiz haben wichtige Schritte unternommen, um die Prävention zu stärken. Aktiver Kinderschutz fußt auf zwei wesentlichen Säulen: Prävention und Intervention.

Aus einer systematischen Analyse tragischer Kinderschutzfälle im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ("Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen", Fegert 2008) lassen sich typische Muster, Schwachstellen und Fehlerquellen identifizieren.

Bei den häufigsten Fehlerursachen ragen drei Bereiche heraus:

Kommunen, die ihre Strukturen für den Kinderschutz effektiver und sicherer machen wollen, erhalten vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen logistische Unterstützung.

Das Interesse der Kommunen an diesem Angebot ist groß. Anhand der Statistik ist nachvollziehbar, dass die Aufmerksamkeit der Behörden für die Gefährdung von Kindern gestiegen ist. Die Zahlen der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen und der familiengerichtlichen Maßnahmen haben deutlich zugenommen. 28.200 Kinder und Jugendliche wurden im Jahr 2007 von deutschen Jugendämtern in akuten Krisensituationen in Obhut genommen. Das sind 77 Kinder pro Tag und 2.200 Kinder (8,4 Prozent) mehr als im Jahr 2006. Im Jahr 2008 erfolgten sogar 32.300 Inobhutnahmen, was einer weiteren Steigerung um 14,4 Prozent entspricht. In 10.800 Fällen wurde Eltern im Jahr 2007 die elterliche Sorge durch deutsche Familiengerichte entzogen - entweder ganz oder teilweise. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2006 um 13 Prozent - oder 1.200 Fälle. Im Jahr 2008 erhöhte sich diese Zahl um weitere 8 Prozent auf insgesamt 12.250 Fälle.

Und in insgesamt 12.752 Fällen haben Jugendämter im Jahr 2007 bei den Familiengerichten Anträge gestellt, die elterliche Sorge teilweise oder ganz zu entziehen (2008: 14.906 Fälle). Dies ist eine Steigerung von 2006 auf 2007 um 18,5 Prozent, von 2007 auf 2008 um weitere 17 Prozent. Insgesamt hat die öffentliche Hand im Jahr 2007 für vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (insbesondere Inobhutnahmen) 96,7 Millionen Euro aufgewendet, dies sind 19 Prozent mehr als im Jahr 2006 (Quelle: Pressemitteilungen des Statistisches Bundesamtes).


Zur Veröffentlichung freigegeben - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / bildungsklick.de


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