Schulen sollen bildungspolitisch permanent "zu neuen Ufern" aufbrechen, aber immer mehr Lehrer brechen dabei zusammen, müssen krankheitshalber vorzeitig ihren Dienst quittieren. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Pädagogen führe trotz einiger guter Ansätze bei Pilotschulen ein viel zu kümmerliches Schattendasein, bemängelt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg.
"Verfolgt man aufmerksam die Veröffentlichungen der letzten Zeit, merkt man, dass beim System Schule einiges im Argen ist", behauptet der VBE-Sprecher. Offensichtlich könne die Schule den gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft und der Wirtschaft an sie immer weniger genügen. Lehrer spüren das sehr wohl und bekommen auf Dauer verstärkt gesundheitliche Probleme.
"Heizungsanlagen, Computernetzwerke und Kopiergeräte in den Schulen werden regelmäßig gewartet, damit sie einsatzbereit bleiben; um die Gesundheit der Lehrer macht man sich noch viel zu wenig Gedanken", moniert der Sprecher.
Schon vor Jahren hat der VBE gründliche wissenschaftliche Untersuchungen über die physischen und vor allem psychischen Belastungen der Lehrkräfte sowie eine verlässliche betriebsärztliche Begleitung angemahnt. Untersuchungen liegen mittlerweile zwar vor, präventive Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft des Lehrpersonals gibt es aber so gut wie nicht.
Es werde viel zu wenig auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrkräfte getan, beklagt der VBE-Sprecher. Und wenn Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt würden, ohne dass wirkungsvolle Abhilfemaßnahmen folgten, seien sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Das Kultusministerium habe zwar zaghaft mit seinen Pflichtaufgaben begonnen, sie aber noch lange nicht zu einem guten Ende gebracht. Dabei könnten frühzeitig durchgeführte Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu einer deutlichen Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei Lehrern führen. Lärm und psychischer Stress durch übervolle Klassen und zunehmend verhaltensauffällige Schüler belasten Pädagogen über Gebühr und machen auf Dauer krank. Der beamtenrechtliche Begriff "Fürsorgepflicht des Dienstherrn" habe durchaus seinen Charme, sei aber, auf die Gesundheitsvorsorge bezogen, bisher noch eine ziemlich leere Worthülse geblieben, bemängelt der VBE-Sprecher.