Kultusministerium informiert Schulen über Neue Grippe
Umfangreiches Informationsmaterial mit Hinweisen und Verhaltensempfehlungen verschickt
Mehr zu: Baden-Württemberg, Deutschland, Ferien, Gesundheit, KITA, Schulträger, Schulverwaltung, SchuleDas Kultusministerium hat heute umfangreiches Informationsmaterial zur Neuen Grippe (Influenza A/H1N1) verschickt. Darin stehen Hinweise zur Vorbeugung und Verhaltensempfehlungen bei Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen der Neuen Grippe im Vordergrund. Diese wurden mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Landesgesundheitsamt abgestimmt. Die Trägerverbände von Kindertageseinrichtungen wurden ebenfalls informiert.
Die Schulleitungen erhalten detaillierte Informationen zu den Krankheitssymptomen, zu Vorbeugemaßnahmen und zum Umgang mit erkrankten Lehrkräften, Schülern und Schülerinnen. Zur Verfügung gestellt wurden den Schulen zudem Merkblätter mit Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts, die an die Eltern zum Schuljahresbeginn weitergegeben werden können. Hinzu kommen Informationen für Schüler, die aufgrund einer vermuteten Erkrankung nach Hause geschickt werden müssen, und deren Eltern. Enthalten ist außerdem ein Infoblatt für Lehrkräfte, dessen Hinweise am ersten Schultag mit den Schülern und Schülerinnen begesprochen werden soll.
Grippesymptome und Hinweise zur Vorbeugung
Eine Ansteckung der Neuen Grippe kann wie bei jeder anderen Grippe-Infektion vorwiegend über Tröpfcheninfektion erfolgen. Das persönliche Erkrankungsrisiko kann durch einfache Verhaltensmaßnahmen deutlich reduziert werden. Hierzu gehören Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife und die Hände vom Gesicht fernzuhalten, da die Erreger leicht auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund übergehen können. Zudem wird beim Husten empfohlen in ein Einmal-Taschentuch oder in den Ärmel zu husten und nicht in die Hand. Papiertaschentücher sollten direkt entsorgt und Räume regelmäßig gelüftet werden. Zudem sollten Schüler und Lehrer auf Begrüßungsrituale (insbesondere Umarmungen und Händedruck) verzichten und keine gemeinsamen Trinkgefäße benutzen. Bei Grippesymptomen wird geraten sofort zuhause zu bleiben. Die Rückkehr an die Schule sollte frühestens einen Tag nach Abklingen des Fiebers erfolgen.
Verhaltensempfehlungen bei Verdachtsfällen
Sollten die Schulleiter bei einem Schüler oder einer Schülerin Krankheitssymptome feststellen oder klagt ein Schüler oder eine Schülerin über entsprechende Symptome, sollen die Eltern umgehend verständigt werden. Der Schüler oder die Schülerin soll dann von den Eltern abgeholt werden und erhält die entsprechenden Infoblätter ausgehändigt. Bis zum Eintreffen der Eltern muss das erkrankte Kind von den gesunden Kindern getrennt werden.Den Eltern wird empfohlen, ihr Kind baldmöglichst einem Haus- oder Kinderarzt zur weiteren Abklärung vorzustellen. Der Arzt ist vorher telefonisch auf das Anliegen hinzuweisen. Erkrankte Lehrkräfte dürfen keinen Dienst in der Schule leisten, wenn entsprechende Symptome auftreten und sollten das weitere Vorgehen umgehend telefonisch mit dem Haus- bzw. Facharzt abstimmen.
Maßnahmen bei Krankheitsfällen
Sollten mehrere Fälle von Grippeerkrankungen in einer Klasse oder an der Schule auftreten, sollen sich die Schulleiter mit dem zuständigen Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen verständigen. Eine Freistellung von Klassen muss mit den zuständigen Schulbehörden (Abteilung 7 des Regierungspräsidiums, Staatliches Schulamt) abgesprochen werden. Eine Schulschließung ist nur dann möglich, wenn das Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. Sie muss zusätzlich mit dem Schulträger abgesprochen werden. Im Dissensfall muss die zuständige Schulaufsichtsbehörde beteiligt werden, die dann die erforderliche Entscheidung trifft.
Besondere Hinweise für Schwangere
Schwangere Lehrerinnen und Schülerinnen zählen zu der Personengruppe mit einem höheren Risiko für Komplikationen durch den neuen Grippevirus. Beim Auftreten eines Krankheitsfalles an der Schule ist es erforderlich, die Risiken im Einzelfall zu bewerten und danach über gebotene Maßnahmen, beispielsweise den Einsatz außerhalb des Unterrichts, zu entscheiden. Ist eine solche Beschäftigung mit geringem Infektionsrisiko nicht möglich, ist die schwangere Lehrerin freizustellen. Für schwangere Schülerinnen sollten diese Regelungen sinngemäß angewandt werden. Der Besuch der Klasse darf nicht verlangt werden, wenn ein Erkrankungsfall aufgetreten ist.
Allgemeine Informationen zur Neuen Grippe
In Deutschland wurden bisher 17.193 Fälle der "Neuen Grippe" bestätigt (Stand 04.09.2009 Robert-Koch-Institut). Die Mehrzahl der neu diagnostizierten Fälle treten bisher im Zusammenhang mit Auslandsreisen auf. Die verfügbaren Daten weisen bis jetzt darauf hin, dass die Neue Grippe bei den meisten Erkrankten milde bis mittelschwere Symptome verursacht. Nach Angaben der WHO sind bei der Neuen Grippe schwere Krankheitsverläufe bei Menschen mit Grunderkrankungen aufgetreten. Die herkömmliche Grippeimpfung schützt nicht vor dem Virus der neuen Influenza A/H1N1. Ein wirksamer Impfstoff wird zurzeit entwickelt und steht voraussichtlich im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Zur Behandlung der Erkrankung stehen die Grippemedikamente Tamiflu® und Relenza® zur Verfügung.
Mehr zum Informationspaket zur Neuen Grippe im Kultusportal unter "Aktuelles" unter: www.kultusportal-bw.de
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