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Ministerin Sommer: Ziel ist ein Elternrecht auf die Wahl des sonderpädagogischen Förderortes

Mehr zu: Elternrecht, Elternwille, Förderschule, Förderunterricht, Handikap, Heterogenität, Inklusion, Integration, Nordrhein-Westfalen, Statistik, Schule
Düsseldorf, 29.10.2009 -

Eine zentrale Frage der von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers eingesetzten Zukunftskommission im Bereich Schule dreht sich um die Weiterentwicklung der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Auf Einladung von Schulministerin Barbara Sommer kamen heute Fachleute, Beteiligte von Schulen, Eltern und Initiativen, die Interessen von Kindern mit Behinderungen vertreten, zusammen. Mehr als 130 Teilnehmer diskutierten bei der Veranstaltung "Neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung" in Köln mit der Ministerin.

Barbara Sommer: "Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des Förderortes für ihr Kind zu etablieren – entweder eine Förderschule oder eine allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung. Damit stehen wir in Nordrhein-Westfalen vor einem Paradigmenwechsel." Die Ministerin betonte gleichzeitig: "Ich setze mich für die Inklusion an allgemeinen Schulen und für die Beibehaltung der Förderschulen ein. Nur so können wir den äußerst heterogenen Förderbedürfnissen der Kinder mit Behinderungen gerecht werden. Für mich ist allein das Kindeswohl entscheidend. Deshalb darf es hier kein Entweder-Oder geben, sondern nur ein Sowohl-als-auch!"

Im vergangenen Schuljahr 2008/09 besuchten fast 15 Prozent (14,6%) der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt einer Förderschule eine allgemeine Schule. Damit ist die Integrationsquote gegenüber dem Schuljahr 2004/2005 (10,7%) um rund vier Prozentpunkte gestiegen. Entsprechend nahm die Zahl der Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht von 959 Stellen auf 1.606 Stellen zu.

Es ist das Ziel der Landesregierung, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf weiter auszubauen. Erste Erfolge wurden bereits erzielt: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zunehmend in den Alltag allgemeiner Schulen integriert. Dies belegen Zahlen, die das Schulministerium für die Große Anfrage zur Situation der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen erhoben hat:

2008 2004 2000
S + S mit sonderpädagogischem Förderbedarf insgesamt 126.257 122.989 108.119
S + S mit sonderpädagogischem im Gemeinsamen Unterricht 18.486 (14,6%) 13.198 (10,7%) 9.565 (8,8%)
S + S mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen 107.771 (85,4%) 109.791 (89,3%) 98.554 (91,2%)


Ministerin Sommer: "Ein wichtiger Baustein in der sonderpädagogischen Förderung ist die Einrichtung der Kompetenzzentren. Dieses Konzept soll vor Ort neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Hierzu zählt vor allem eine wohnortnähere und präventive Förderung in den allgemeinen Schulen. Wir wollen mit den Kompetenzzentren neue Spielräume vor Ort öffnen. Wir geben den Kompetenzzentren einen großen pädagogischen Gestaltungsraum. Und ich bin überzeugt: Mit regionalen Gesamtkonzepten von sonderpädagogischer Förderung werden wir mehr Kinder in allgemeinen Schulen rechtzeitig fördern."

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