Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Niedrigere Frequenzen für die Grundschule
Mehr zu: Berlin, Grundschule, Klassenfrequenz, Recht, Schulträger, Statistik, Urteile, SchuleDie Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung plant zum Schuljahr 2010 /2011 eine Änderung der Grundschulverordnung. Zukünftig soll "jede Lerngruppe in der Schulanfangsphase... grundsätzlich aus 23 bis 26 Schülerinnen und Schülern" bestehen; "... an Schulen, an denen entweder mindestens 40 % der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind oder an denen die Erziehungsberechtigten von mindestens 40 % der Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind, beträgt die Einrichtungsfrequenz abweichend davon 21 - 25."
Gegenwärtig sieht die Grundschulverordnung eine einheitliche Bandbreite von 24 - 28 vor.
Bildungssenator Zöllner: "Wir setzen konsequent den Weg der Stärkung der Grundschulen fort. Schon zum vergangenen Schuljahr wurden für die Schulanfangsphase erhebliche pädagogische Verbesserungen beschlossen, so dass nahezu durchgängig ein Zwei-Pädagogen-System realisierbar ist. Auch bislang konnten Schulen gerade in sozialen Brennpunkten neue Klassen unterhalb der Frequenz von 24 einrichten. Mit den zukünftigen Bandbreiten schaffen wir Rechtssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen wir es dem Schulträger, im Einzelfall aufgrund der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sehr hohe Frequenzen vermeiden zu können."
Den aktuellsten Zahlen zufolge liegt die Durchschnittsfrequenz an Grundschulen in Berlin bei 23,4 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, in Innenstadtbezirken wie Kreuzberg-Friedrichshain bei 23,01 (in der Saph bei 23,12).
Grundschulklassen mit mehr als 26 Schülerinnen und Schülern sind berlinweit betrachtet die Ausnahme: Nur 6,5 % aller 6 216 Klassen wiesen zuletzt mehr als 26 Schülerinnen und Schüler auf.
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