GEW Hessen
GEW: Das Arbeitszeitkonto ist eine Verhöhnung der Arbeit der Lehrkräfte
Mehr zu: Arbeitszeitkonto, Hessen, Lehrerarbeitszeit, Personalvertretung, Tarifvertrag, Vergütung, SchuleAls "schiere Verhöhnung der Arbeit der Lehrkräfte" bezeichnete der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel, den jetzt von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für ein Lebensarbeitszeitkonto für Lehrerinnen und Lehrer.
2003 hatte die CDU in ihrem Wahlprogramm erklärt: "Die CDU ist sich bewusst, dass die Belastung des Lehrerberufs in den vergangenen Jahren gestiegen ist, deshalb müssen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Arbeitsbelastungen reduziert werden." Seit dem ist nichts an Entlastung erfolgt. Im Gegenteil, durch vielfältige Maßnahmen wurde die Arbeitsbelastung kontinuierlich weiter erhöht.
"Jetzt den bis zu 50 Jahre alten Lehrkräften zu erklären, man würde von ihrer hohen Pflichtstundenbelastung jährlich eine halbe Stunde ansammeln, mit denen sie dann in 15 Jahren - unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand - ihre Arbeitsbelastung etwas mindern können, ist blanker Hohn. Lehrkräfte benötigen die Entlastung heute um einigermaßen professionelle Arbeitsbedingungen für ihre professionelle Arbeit zu haben", so Jochen Nagel weiter.
Besonders pikant wird die Angelegenheit auch noch dadurch, dass das Kultusministerium mit Sicherheit davon ausgehen kann, auf dem Hintergrund der schlechten Arbeitsbedingungen und der zusätzlich geplanten Erhöhung des Eintrittsalters in den Ruhestand wird mit Sicherheit weniger mehr die Hälfte der Lehrkräfte vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen und damit noch nicht einmal diese Entlastung im letzten Jahr nehmen können.
Wenn die Landesregierung davon spricht, es sei kein Geld da, um aktuell Pflichtstundenreduzierungen vornehmen zu können, muss daran erinnert werden, dass es sich dabei um dieselben Parteien handelt, die im Berliner Koalitionsvertrag ihrer Klientel Milliarden an Steuergeschenken zusagen. Es muss auch darauf hingewiesen werden, bei Arbeitszeitkonten handelt es sich um nichts anderes als um eine Kreditaufnahme bei den Beschäftigten, die später ebenso wie jeder andere Kredit zurückgezahlt werden muss.
Im Gegensatz zu einem produktiv wirkenden Kredit auf dem Finanzmarkt, mit dem Arbeitsentlastung und Neueinstellung finanziert würden, handelt es sich bei den Arbeitszeitkonten aber um einen äußerst unproduktiven Kredit auf die 42te Arbeitsstunde.
Schülerinnen und Schüler, die diesen Kredit einmal zurückzahlen sollen, bekommen vom Arbeitszeitkredit überhaupt keinerlei Verbesserung ihrer Situation.
Die GEW Hessen fordert die Landesregierung erneut auf, endlich die Arbeitszeitreduzierung aus dem Tarifvertrag auch aktuell in eine Pflichtstundenverkürzung zu übertragen. Dies ist ein dringend notwendiger Schritt in Richtung professionellere Arbeitsbedingungen für professionelle Arbeit. "Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, mobilisiert die GEW zur Zeit für eine eintägige Arbeitsniederlegung an den Schulen. Nach den uns vorliegenden Rückmeldungen aus den Schulen haben wir bereits zur Halbzeit weit mehr als die Hälfte der als Quorum angesetzten Unterschriften erreicht. Ich bin mir deshalb sicher, dass wir am 17. November ein deutliches Zeichen in Richtung Landesregierung senden: So geht es nicht weiter!", so Jochen Nagel abschließend.
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