"Kreuze werden auch künftig in Bayerns Klassenzimmern hängen. Es steht in besonderer Weise für die christlich-abendländische Geschichte und Kultur. Es steht auch für ein Leben nach christlichen Werten, die in der bayerischen Verfassung verankert sind. Werteerziehung und Persönlichkeitsbildung sind wichtige Grundpfeiler in unseren Schulen", betonte Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. Die Bayerische Verfassung ist zwar weltanschaulich neutral, nicht aber wertefrei.
Der bayerische Kultusminister reagierte damit auf die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. November, in der
dieser sich gegen das obligatorische Anbringen von Kruzifixen in
Klassenzimmern wendet.
Kultusminister Spaenle bedauert nachdrücklich: Die negative
Religionsfreiheit werde vor Gerichten häufig höher bewertet als der
Wertekonsens einer Gesellschaft. "Ich finde eine Entscheidung höchst
unglücklich, dass ein Kreuz an der Wand im Klassenzimmer bereits gegen die
Menschenrechtskonvention verstoßen soll", so der Staatsminister.
In Bayern werden Kreuze in Klassenzimmern der Regelschule im Einzelfall dann abgehängt, wenn Eltern oder Schüler aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung dem Kreuz im Klassenzimmer ernsthaft widersprechen. Die Praxis in Bayern ist von den gestern bekanntgewordenen Inhalten des Straßburger Urteils nicht betroffen.