Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
"Jedem Kind seinen individuellen Weg"
Kultusminister Spaenle stärkt Grundschule und stimmt sie noch stärker auf die Entwicklung des Kindes hin ab – Dienstrechtsreform beschert Grundschullehrkräften höheres Einkommen
Mehr zu: Bayern, Grundschule, Hauptschule, Individuelle Förderung, Spaenle, SchuleBayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle stärkt die Grundschule nachhaltig. Von einer "Blockadehaltung" des Ministeriums können nur diejenigen sprechen, die ihre Augen vor der Realität verschließen, kontert Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die Aussage eines Lehrerverbandespräsidenten im Vorfeld einer Petition, die morgen im Landtag behandelt wird.
Mit Hilfe zusätzlicher Lehrerstellen konnte z.B. die durchschnitt- liche Schülerzahl in Grundschulklassen im laufenden Schuljahr weiter, nämlich auf 22,5 Kinder, abgesenkt werden. Bei Grundschul- klassen mit mehr als 50 Prozent Kindern mit Migrationshintergrund wurden 25 Schüler als Klassenhöchstgrenze festgelegt.
Die individuelle Förderung an Grundschulen konnte zum neuen Schul- jahr durch eine Ausweitung der Ganztagsangebote um 110 Standorte auf nun 150 Standorte und eine spürbare Verlängerung der Mittags- betreuung bis 15.30 bzw. 16 Uhr in über 1400 Gruppen auf nun über 2800 Gruppen deutlich verbessert werden.
Mit der Dienstrechtsreform können leistungsstarke Lehrkräfte von Grund- und Hauptschulen bis in die Besoldungsgruppe A 13 befördert werden, ohne dass sie eine Funktionsstelle benötigen. Allein zu diesem Schuljahr konnten so bereits 3.500 besonders qualifizierte Grund- und Hauptschullehrkräfte von A 12 nach A 12 + Zulage be- fördert werden.
Der Minister stimmt die Grundschule noch stärker als bisher auf die Entwicklung des einzelnen Kindes hin ab. "Vom Kindergarten bis zum Weg auf die weiterführende Schule müssen wir unsere Kinder noch stärker als bisher entwicklungsgerecht fördern. Dabei darf nur das einzelne Kind und seine individuelle Entwicklung im Mittel- punkt stehen", so der Minister. Für Minister Spaenle gilt der Grundsatz: "Jedem Kind seinen Weg." In der Eingangstufe der Grundschule, also den Jahrgangsstufen 1 und 2, sollen die Kinder entsprechend ihrer eigenen Entwicklung ein, zwei oder drei Jahre unterrichtet werden. "Dadurch können wir sicherstellen, dass das jeweilige Kind die Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens sicher beherrscht", unter- strich Minister Spaenle. In einem Modellversuch mit der Stiftung Bildungspakt Bayern werden entsprechende Modelle entwickelt.
In Bayern vollzieht sich der Übertritt für die Kinder der Grund- schule künftig als begleitete Übertrittsphase von der Jahrgangs- stufe 3 bis zur Jahrgangsstufe 5. Die subjektiv empfundene Belas- tung wird damit reduziert. Zentrale Elemente der Regelung sind dabei:
- eine intensivierte Beratung der Eltern ab der 3. Jahrgangsstufe
- eine Übertrittsempfehlung für alle Kinder der 4. Jahrgangsstufe,
- der Probeunterricht
- und eine zusätzliche Entscheidungsmöglichkeit und mehr Verant- wortung der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule nach dem Probeunterricht. In der Übertrittsphase werden Grundschule und weiterführende Schule enger miteinander verzahnt.
Kultusminister Spaenle hat die bisher praktizierte Vorverlegung des Einschulungsalters gestoppt. Der Einschulungsstichtag wird ab dem Schuljahr 2010/2011 der 30. September sein. "Nur die Kinder sollen schulpflichtig werden, die bis zum Ende des Monats, in dem der Unterricht beginnt, sechs Jahre alt werden" so Minister Spaenle.
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