Anmeldetermine für das Schuljahr 2010/2011
Schulanfänger müssen bis zum 28. Februar 2010 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden
Mehr zu: Brandenburg, Einschulung, KITA, Schulverwaltung, SchuleGegenwärtig startet in den brandenburgischen Kommunen das Anmeldeverfahren für die Erstklässler des kommenden Schuljahres. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2010/2011 schulpflichtig und müssen bis spätestens 28. Februar 2010 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die Schule.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes informiert darüber, welche Grundschule die zuständige Schule ist. Bei der Anmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen und es müssen sowohl die Geburtsurkunde als auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet und somit von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Eltern ihre Kinder in einer anderen als der zuständigen Grundschule anmelden möchten, können sie einen Antrag beim zuständigen Staatlichen Schulamt stellen. Das erforderliche Formular erhalten die Eltern in der für ihr Kind zuständigen Schule. Melden Eltern ihre Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft an, ist die örtlich zuständige Schule darüber zu informieren.
Nach der Anmeldung wird die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2010 statt.
Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in eine Schule.
Weitere Informationen gibt es direkt bei den Schulen und Staatlichen Schulämtern sowie auf den Internetseiten des Ministeriums unter www.mbjs.brandenburg.de oder unter www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.108270.de.
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