Hochschulen stehen ab sofort beruflich Qualifizierten offen
Bayern legt erstes umfassendes Konzept für Lebenslanges Lernen vor
Mehr zu: BAföG, Bayern, Deutschland, Fachhochschule, Lebenslanges Lernen, Studienwahl, Weiterbildung, Weiterbildung, Hochschule, Berufliche BildungErstmals können ab diesem Wintersemester beruflich Qualifizierte ohne Abitur an bayerischen Universitäten und Fachhochschulen studieren. Bayern will damit die Hochschulen für neue Zielgruppen öffnen. Damit dies erfolgreich gelingt, bedarf es zusätzlicher Angebote und Strukturen. Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch hatte deshalb bereits im Frühjahr eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Hochschulverbünde und der Wirtschaft initiiert. Diese stellte heute ein umfassendes Konzept vor.
"Insgesamt machen 465 beruflich Qualifizierte bereits im ersten Semester von den neuen Möglichkeiten Gebrauch – 352 haben sich an einer Fachhochschule, 113 an einer Universität eingeschrieben", so Heubisch. Besonders begehrt seien dabei Studiengänge in den Ingenieur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. "Dieses Interesse zeigt: Es war gut und richtig, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben. Damit alleine ist es aber nicht getan. Vielmehr müssen wir auch besondere Angebote für diese Zielgruppe schaffen."
Prof. Karl-Dieter Grüske, Vorsitzender Universität Bayern e. V., betonte: "Bisher gibt es weder in Bayern noch in anderen Bundesländern eine umfassende Strategie. Ziel der Arbeitsgruppe war es deshalb, ein Gesamtkonzept des Lebenslangen Lernens und der wissenschaftlichen Weiterbildung zu entwickeln." Auf Basis dieses Gesamtkonzeptes hat die Arbeitsgruppe konkrete Aufgabenfelder benannt. "Die Handlungsempfehlungen reichen von flächendeckenden Vorkursen, berufsbegleitenden Bachelor- und Masterangeboten, Teilzeitstudiengängen bis hin zu einer Gestaltung des BAföG, das den Anforderungen des Lebenslangen Lernens entspricht. Werden die vorgeschlagenen Prozesse und Strukturen zügig umgesetzt, kann Bayern in Deutschland eine Vorreiterrolle übernehmen", so Prof. Michael Braun, Vertreter von Hochschule Bayern e. V.
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.: "Die bayerische Wirtschaft braucht hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Darum haben wir ein großes Interesse daran, dass die Rahmenbedingungen im Bildungssystem so gestaltet werden, dass jedes Talent sich bestmöglich weiterqualifizieren kann. Ziel muss es sein, sowohl Akademikern als auch anderen beruflich Qualifizierten Weiterbildungsangebote an Hochschulen zu ermöglichen. Meister und Facharbeiter, die ein Studium aufnehmen wollen, brauchen spezielle Studienkonzepte und Unterstützung beim Übergang in die Hochschule. Dies ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium."
Mit der Umsetzung des Konzepts will Wissenschaftsminister Heubisch zügig beginnen: "Für Maßnahmen in diesem Bereich stehen im Doppelhaushalt 2009/2010 circa zwei Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld soll unter anderem das Angebot an Vorkursen für beruflich Qualifizierte konsequent ausgebaut werden. Auch wollen wir die Hochschulen dabei unterstützen, berufsbegleitende Studiengänge zu entwickeln." Zudem werde für die nächsten drei Jahre eine hochschulübergreifende Projektgruppe eingesetzt, die den Prozess anschiebt und steuert.
Mit dem Wintersemester 2009/2010 ist an den bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen ein Studium ohne Abitur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung sowie Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde.
Einen fachgebundenen Hochschulzugang erhalten qualifizierte Berufstätige nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer anschließenden, in der Regel mindestens dreijährigen, hauptberuflichen Berufspraxis jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – in diesem Fall wird die Studieneignung durch die Hochschule in einem Eignungsverfahren oder Probestudium festgestellt. Auch hier findet zuvor ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.
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