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Bayerischer Landtag verabschiedet Novelle des Hochschulgesetzes

Heubisch: "Stärkung des Hochschulstandorts Bayern"

Mehr zu: Bayern, Deutschland, Fachkräftebedarf, Hochschulgesetz, Hochschulrahmengesetz, Hochschulstandort, Hochschule
München, 01.07.2009 -

Die Novelle des Hochschulgesetzes hat der Bayerische Landtag am Mittwoch in München verabschiedet. "Mit dem Gesetz verbessern wir den Hochschulzugang für Berufstätige, verfeinern die soziale Ausgestaltung der Studienbeiträge und stärken die Autonomie der Hochschulen", so Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch. Ziel der Änderungen sei es, "die hohe Attraktivität der bayerischen Hochschulen bei den Studenten auszubauen und den Hochschulstandort insgesamt im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter zu stärken".

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Für Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie diesen Gleichgestellten wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, wenn sie ein entsprechendes Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben. Zusätzlich erhalten Berufstätige nach erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijähriger Berufspraxis jeweils in einem dem Beruf verwandten Bereich den fachgebundenen Hochschulzugang. Heubisch: "Damit wollen wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und beruflich Qualifizierten den Weg zur akademischen Bildung ebnen." Künftig maximal 500 Euro Studienbeiträge pro Familie und Semester

Ab dem kommenden Wintersemester werden Studierende von Studienbeiträgen befreit, wenn eine Schwester oder ein Bruder gleichzeitig an einer Hochschule in Deutschland oder dem EU-Raum Studienbeiträge entrichtet. Damit müssen Familien in Zukunft immer nur für ein Kind Studienbeiträge bezahlen. "Selbstverständlich bleiben Familien mit drei oder mehr Kindern, für die Kindergeldanspruch besteht, wie schon bisher von den Studienbeiträgen vollständig befreit. Die Altersgrenze wird sogar wieder auf 27 Jahre heraufgesetzt.", so Heubisch. "Zudem wird die Befreiungsmöglichkeit für Studierende verbessert, die ein Kind pflegen und erziehen", betonte Heubisch. Die Altersgrenze des Kindes wird deshalb vom 10. auf das 18. Lebensjahr angehoben.

Stärkung der studentischen Evaluation

Darüber hinaus sollen die Studierenden über die Ergebnisse von Lehr-Evaluationen informiert werden. "Ich halte es für wichtig, dass künftig die Ergebnisse der Lehr-Evaluation auch den Studierenden der jeweiligen Fakultät mitgeteilt werden können", so der Minister. Das dient der Qualität der Lehre und erfüllt eine zentrale Forderung der Studierenden nach mehr Information und Transparenz.

Stärkung der eigenverantwortlichen Steuerung der Hochschulen: Flexibilisierung bei Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren an Bayerns Hochschulen soll durch eine Öffnungsklausel flexibilisiert werden. Bisher liegt das Berufungsrecht beim Wissenschaftsminister. Die heute beschlossene Änderung im Hochschulgesetz sieht nun vor, dass jede Hochschule, die dies wünscht, sich das Berufungsrecht probeweise für einen bestimmten Zeitraum übertragen lassen kann. Wissenschaftsminister Heubisch: "Dass die Hochschulen in Bayern künftig ihre Professorinnen und Professoren selbst berufen können, gibt ihnen mehr Autonomie. Zudem lassen sich die Berufungsverfahren so schneller abschließen. Die bayerischen Hochschulen werden im internationalen Wettbewerb um die besten Kräfte gestärkt. Selbstverständlich können die Hochschulen aber auch am bisherigen Verfahren der Berufung durch den Staatsminister festhalten." Hochschulen, denen das Berufungsrecht zur Erprobung übertragen wird, müssen sicherstellen, dass eine bestimmte Prozentzahl an Hausberufungen nicht überschritten wird und dass besonderes Augenmerk auf die Berufung von Professorinnen gelegt wird.

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