Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 28. Mai 2009 entschieden, dass sowohl die Höhe der Studienbeiträge als auch ihre sozialverträgliche Ausgestaltung in Übereinstimmung mit der Bayerischen Verfassung stehen.
Das Gericht stellt insbesondere fest, dass das bayerische Studienbeitragsdarlehen sicherstelle, dass die Studienbeiträge keine unzumutbare Belastung darstellen und die Wahl des gewünschten Hochschulstudiums nicht übermäßig erschweren. Durch die Entscheidung des höchsten bayerischen Gerichts steht fest, dass die Erhebung von Studienbeiträgen durch die bayerischen Hochschulen und ihre sozialverträgliche Ausgestaltung auf einer tragfähigen verfassungsrechtlichen Grundlage stehen.
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. Mai 2009