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Öffentlicher Dienst: Masterabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten in Zukunft gleichgestellt

Mehr zu: Bayern, Bologna-Prozess, Fachhochschule, Gleichstellung, Vergütung, Hochschule
München, 19.05.2009 -

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch begrüßte am Dienstag in München den Beschluss des bayerischen Ministerrats, im Rahmen der Dienstrechtsreform Absolventinnen und Absolventen mit Master-Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule uneingeschränkt den Zugang zum höheren Beamtendienst in Bayern zu öffnen.

Heubisch: "Die völlige Gleichstellung der Masterabschlüsse von Universität und Fachhochschule für den öffentlichen Dienst ist ein weiterer entscheidender Schritt bei der konsequenten Umsetzung des Bologna-Prozesses." Bayern übernimmt dabei unter den Ländern eine Vorreiterrolle. Auch für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen hat die Neuregelung, die ab dem 01. Juli 2009 greifen soll, spürbare Vorteile: Da künftig alle Master-Abschlüsse für den höheren Dienst befähigen, kann jeder Student einer Fachhochschule sicher sein, dass er mit seiner Entscheidung für einen Fachhochschulstudiengang sich auch für den höheren Dienst "alle Türen offen hält". Für den von der Staatsregierung geplanten verstärkten Ausbau der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist diese Festlegung des Ministerrates deshalb von großer Bedeutung. Zugleich wertet Minister Heubisch die erreichte Gleichstellung als wichtiges Signal für die privaten Arbeitgeber.

Der höhere Dienst (ab Besoldungsgruppe A13) ist die höchste Einstiegsebene in das Beamtenverhältnis. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht verbeamtet werden, werden entsprechend in Entgeltgruppe 13 des TV-L im Angestelltenverhältnis eingestellt.

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