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Letzte Änderung: 09.02.2010 11:02
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Pressemeldung
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Deputation beschließt SchulentwicklungsplanHamburg, 26.11.2009
Die Senatorin für Schule und Berufsbildung Christa Goetsch hat heute den Schulentwicklungsplan für die Jahre 2010 bis 2017 vorgestellt, der gestern von der Deputation beschlossen wurde. Der Plan wurde auf Basis der Empfehlungen der 22 Regionalen Schulentwicklungskonferenzen erarbeitet und nach Eingang der Stellungnahmen von Schulkonferenzen, Bezirksversammlungen sowie Kreiselternräten und nach zahlreichen Gesprächen mit Schulen, Eltern und Bezirksvertretern überarbeitet. Gegenüber dem Planentwurf, der am 9. Juli vorgelegt wurde, sind an 19 Stellen Veränderungen vorgenommen worden, die im Anhang im Einzelnen aufgeführt sind. PrimarschulenDie ganz überwiegende Zahl der bisherigen 210 Grundschulen wird in Zukunft Primarschule oder Teil einer Primarschule sein. Ausnahmen sind Grundschulen an bisherigen Grund-, Haupt- und Realschulen, die zu Stadtteilschulen werden. Es soll insgesamt 164 Primarschulen geben, davon 107 an einem Standort. Bei Schulen mit mehreren Standorten ist in den allermeisten Fällen eine vertikale Teilung vorgesehen, so dass an Standorten alle Klassenstufen unterrichtet werden. Die Schulen können das selbst entscheiden. In der Regel sind die Primarschulen mindestens dreizügig. In neun Fällen sind wegen der besonderen örtlichen Bedingungen zweizügige Primarschulen geplant, damit nach dem Prinzip "Kurze Beine, kurze Wege" die Kinder ihre Schule gut erreichen können. In 12 Fällen nutzen Pri-marschulen Räume weiterführender Schulen, da sonst Raumkapazitäten in größerem Umfang nicht genutzt würden. StadtteilschulenInsgesamt soll es 51 Stadtteilschulen geben, die aus den bisherigen Gesamtschulen, oder aus Fu-sionen von GHR-Schulen und Aufbaugymnasien hervorgehen. Jede Stadtteilschule bietet den An-schluss an eine Oberstufe, entweder einer eigenen, einer gemeinsamen mit einer anderen Stadt-teilschule oder in einer Kooperation mit einem Gymnasium. Stadtteilschulen, die noch keine eigene Oberstufe haben, können im Sommer 2010 mit dem Aufbau einer solchen beginnen. Die beiden kooperativen Gesamtschulen Heinrich- Hertz-Schule und die Kooperative Schule Tonndorf sind sowohl als Stadtteilschule als auch als Gymnasium vorgesehen. GymnasienAlle 59 bisherigen Gymnasien bleiben, zwei zusätzliche Gymnasien wird es an den Standorten Tonndorf und Heinrich-Hertz-Schule geben. Die bisherigen Aufbaugymnasien werden als Stadtteil-schulen weitergeführt. Das Gymnasium Rissen erhält einen Stadtteilschulzweig. Kooperationen zwischen Primarschulen und weiterführenden Schulen werden für ein vielfältiges und abgestimmtes Bildungsangebot in der Region sorgen und die zur Verfügung stehenden Räume optimal nutzen. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass für keine weiterführende Schule der Besuch einer bestimmten Primarschule zu einer bevorzugten Aufnahme führt. Das BeratungsverfahrenUnter Mitarbeit insbesondere von Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen, Schülerinnen und Schülern, der Kita-Träger und der Bezirke wurden von September 2008 bis Mai 2009 in Regionalen Schul-entwicklungskonferenzen Empfehlungen für geeignete Standorte von Primar- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien zu entwickeln. Basierend auf den Empfehlungen der RSK stellte die Behörde für Schule und Berufsbildung am 9. Juli 2009 den "Schulentwicklungsplan für die staatlichen Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg von 2010 bis 2017" als Entwurf der Öffentlichkeit vor. Bis zum 1. Oktober 2009 gingen 176 Stellungnahmen von Schulkonferenzen, Bezirksversammlungen sowie Kreiselternräten ein. Drei Viertel der im Schulentwicklungsplan-Entwurf gemachten 379 Vorschläge für Schulstandorte waren unstrittig. Ausdrückliche Zustimmung oder Zustimmung mit Einschränkungen wird zu knapp einem Fünftel aller Vorschläge geäußert. Rund 10 Prozent der Stellungnahmen formulieren Ablehnung der behördlichen Vorschläge. Die Ablehnung bezieht sich häufig auf einzelne Aspekte bestimmter Standort-Vorschläge wie etwa die Kritik an der Planung, eine bestimmte Stadtteilschule zunächst nicht mit eigener Oberstufe auszustatten, oder die Ablehnung einer horizontalen Teilung einer zukünftigen Primarschule zu Gunsten einer vertikalen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, dokumentiert und zusammen mit den Ergebnissen der Gesprächsrunden und Veranstaltungen in die vorliegende Planung einbezogen. Ansprechpartner
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