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Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Die Deutsche Digitale Bibliothek ist ein Quantensprung in der Welt der digitalen Information

Mehr zu: Bibliotheken, Deutschland, E-Learning, Europa, Forschung, Nachhaltigkeit, Nachschlagewerke, Sonderthemen
Berlin, 02.12.2009 -

Am (heutigen) Mittwoch hat das Bundeskabinett die Errichtung der Deutschen Digitalen Bibliothek beschlossen, deren Start 2011 erfolgen soll. Kultur- und Medienstaatsminister Bernd Neumann erklärte:

"Das Projekt Deutsche Digitale Bibliothek (DBB) ist ein Quantensprung in der Welt der digitalen Information. Durch sie werden in Zukunft Datenbanken von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und über ein einziges nationales Portal allen Bürgern zugänglich gemacht werden. Die DDB führt das digital verfügbare Angebot bedeutender Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen aus ganz Deutschland zusammen und erschließt es multimedial. Die DDB ist ein Jahrhundertprojekt in der digitalen Welt und leistet einen herausragenden Beitrag zur Bewahrung unserer kulturellen Identität und zum Urheberrechtsschutz."

Vorgesehen ist, dass die DDB digitale Kopien von Büchern, Bildern, Archivalien, Skulpturen, Noten, Musik und Filmen aus Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen (Bibliotheken, Archiven, Museen, Mediatheken, Kulturdenkmalen, wissenschaftlichen Instituten etc.) umfasst.

Die DDB ist ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. Mit den gemeinsamen Eckpunkten und dem daraus resultierenden Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen Bund und Ländern verständigen sich die Beteiligten auf gemeinsame Ziele und einen gemeinsamen Rahmen für die DDB, insbesondere hinsichtlich Organisation und Finanzierung. Der Aufbau der zentralen Infrastruktur wird mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes finanziert, der Dauerbetrieb ab 2011 zur Hälfte von Bund und Ländern. Mit der DDB wird der deutsche Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek "Europeana" erbracht, damit werden Verpflichtungen gegenüber der EU entsprochen.

Bernd Neumann betonte weiter: "Bei diesem Vorhaben geht es um den Zugang zu unserem, seit Jahrhunderten öffentlich gesammelten und bewahrten, meist auch mit staatlichen Geldern erst angekauften Kulturgut - und zwar dauerhaft und ohne rein kommerziellen Zweck. Dies gilt gerade auch angesichts des Vorgehens des Unternehmens Google, das seit einiger Zeit die digitalen Rechte für große Bibliotheksbestände zu einem einmaligen Betrag auf Dauer erwirbt. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist in dieser Hinsicht eine angemessene Antwort auf Google. Bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte werden im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek selbstverständlich uneingeschränkt gewahrt. Im Unterschied zu Google werden bei der DDB die Rechte-Inhaber zuerst gefragt und dann wird gehandelt - dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar."

Der Staatsminister hob hervor, dass mit der DDB die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die digitale Verfügungsgewalt über das - teilweise über Jahrhunderte gewachsene - kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung bleibt. Zudem wird damit sicher gestellt, dass das Kulturerbe und wissenschaftliche Informationen - mit Blick auf Katastrophen wie den Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder den Brand der Anna Amalia-Bibliothek in Weimar - auch in digitaler Form für künftige Generationen gesichert werden.

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