Schulministerin Barbara Sommer hat heute Vertreter aller Fraktionen des Düsseldorfer Landtags zu regelmäßigen Gesprächen über die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung eingeladen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, Ersatzschulträgern, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträgern, Kirchen, Eltern- und Lehrerorganisationen, Wissenschaftlern und weiteren gesellschaftlichen Kräften will sie dabei Anfang des kommenden Jahres erörtern, welche Konsequenzen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die schulische Förderung ergeben.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März dieses Jahres geltendes Bundesrecht ist, definiert in Artikel 24 Anforderungen an die Vertragsstaaten zum Bereich "Bildung". Darin wird u. a. gefordert, "dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden".
Ministerin Sommer bekräftigte ihr Ziel, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf deutlich auszuweiten. Bereits am 28. Oktober hatte sie angekündigt, dass es daher ihr Ziel sei, in Nordrhein-Westfalen ein grundsätzliches Wahlrecht von Eltern auf den schulischen Förderort einzuführen – also Förderschule oder allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung.
Ministerin Sommer: "Der notwendige Mentalitätswechsel erfordert aber einen Prozess von mehreren Jahren. Mit der Pilotphase der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung erhoffen wir uns allerdings schon sehr bald Impulse für die Schulentwicklung insgesamt."