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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
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Kultusministerium nimmt Datenschutz ernst und weist die Kritik zurück

Zumeldung lsw 7064: " Etliche Mängel im Datenschutz in Südwest-Behörden"

Mehr zu: Baden-Württemberg, Datenschutz, KITA, Sonderschulen, Schule
Stuttgart, 14.12.2009 -

Das Kultusministerium nimmt die Anregungen des Datenschutzbeauftragten ernst. Es weist aber die Behauptung, Schulen seien Notstandsgebiete in Bezug auf den Datenschutz, mit Nachdruck zurück. Es kann weder im Allgemeinen noch in Bezug auf einzelne Verfahren davon die Rede sein, dass die Schulen in Bezug auf den Datenschutz allein gelassen würden. Die in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten erarbeitete und seit vielen Jahren gültige Verwaltungsvorschrift "Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Schulen und Einsichtnahme in schulische Prüfungsunterlagen und deren Aushändigung" enthält detaillierte datenschutzrechtliche Regelungen.

Das Thema Datenschutz wird in den regionalen Fortbildungen für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter behandelt. Im Internet wird über das Thema "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" auf den Seiten der "Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen" ausführlich informiert. Zum Frühjahr 2010 ist eine abgestimmte Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen" geplant, die den aktuellen Belangen des Datenschutzes Rechnung trägt.

Zum Verfahren "Kompetenzanalyse Profil AC" an Haupt- und Sonderschulen wurde den Schulen zusätzliches Informationsmaterial zum Datenschutz sowie ein Muster für ein Verfahrensverzeichnis und inhaltliche Ausfüllhinweise zur Verfügung gestellt. Bei den Schulungen zur Kompetenzanalyse wird allen daran teilnehmenden Lehrkräften ein Handbuch ausgehändigt, in dem Ausführungen zum Datenschutz enthalten sind.

Die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten zum Orientierungsplan sind in weiten Teilen überholt, weil inzwischen das Land und die kommunalen Landesverbände übereingekommen sind, dass die Verbesserung des Personalschlüssels, nicht aber der Orientierungsplan für verbindlich erklärt werden soll. Die vom Landesbeauftragten für Datenschutz geäußerte, grundsätzliche Kritik, die Dokumentation frühkindlicher Entwicklungsverläufe und Bildungsprozesse sei Ausdruck von "ausufernden Beobachtungs- und Dokumentationspflichten" verkennt den Stellenwert solcher Maßnahmen. Der in großem Konsens mit allen an der frühkindlichen Erziehung und Bildung Beteiligten erarbeitete Orientierungsplan sieht diese Dokumentation vielmehr als unverzichtbare Grundlage einer systematischen Förderung vor, die allen Kindern zu gute kommt. Das Kultusministerium hat dem Landesbeauftragten für Datenschutz bereits signalisiert, dass es im Zusammenwirken mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine Handreichung zum Datenschutz erarbeiten wird.

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