Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Mehr Innovationsassistenten für Sachsen
Wissenschaftsministerin von Schorlemer verbessert Fördermöglichkeiten von Innovationsassistenten
Mehr zu: Europa, Forschung, Sachsen, Hochschule, Sonderthemen"Innovation ist zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Innovative Unternehmen besitzen eine signifikant höhere Wertschöpfung. Die Innovationsassistentenförderung trägt dazu bei, die technologische Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Unternehmen weiter zu erhöhen", so Wissenschaftsministerin von Schorlemer.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat zum 01. Januar 2010 eine neue Förderrichtlinie herausgegeben.
Mit der Innovationsassistentenförderung werden Personalkosten für Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, technischen Fachschulen und Berufsakademien sowie von jungen Wissenschaftlern gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen können dafür Zuschüsse von bis zu 50% erhalten. Voraussetzung ist, dass diese zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Projekte neu eingestellt werden.
Die Richtlinie bezieht erstmalig auch Absolventen von Berufsakademien in die Förderung ein. Auch der Förderzeitraum wird um ein Jahr auf nunmehr drei Jahre verlängert, wobei im dritten Jahr der Fördersatz 25% beträgt. Die Kappungsgrenze bei den förderfähigen Kosten wird auf 50.000 EUR pro Jahr und Person angehoben.
"Mit diesen Änderungen wird die Innovationsassistentenförderung noch attraktiver. Ich hoffe, dass noch mehr Unternehmen von diesem Förderangebot Gebrauch machen" ermutigt die Wissenschaftsministerin. "Junge Nachwuchswissenschaflter können so Innovationspotentiale von Unternehmen erkennen und erschließen".
Die Innovationsassistentenförderung spricht vorwiegend Nachwuchswissenschaftler an, die in bisher nicht oder nur wenig Forschung und Entwicklung betreibenden kleineren Unternehmen Wissen aus ihrer Ausbildung einbringen. Sie sollen helfen, Innovationsprozesse in Gang zu setzen. Gleichzeitig wirkt diese Förderung auch der Abwanderung von Absolventen in wirtschaftlich stärkere Regionen oder der Bevorzugung von größeren Unternehmen als Arbeitgeber entgegen. Innovationsassistenten schaffen die personelle Basis für nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Damit soll der Wissenstransfer von Forschung in die Wirtschaft weiter verbessert werden und sich die gegenseitige "Durchlässigkeit" bei der Beschäftigung von Wissenschaftlern erhöhen. Künftig soll dazu auch die Förderung für eine befristete Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal beitragen.
Mit diesem neuen Fördergegenstand können künftig auch Personalkosten für die befristete Beschäftigung von erfahrenen Akademikern mit bis zu 50% bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass diese Spezialisten nach ihrem bis zu dreijährigen Einsatz in einem kleinen oder mittleren Unternehmen eine Rückkehrgarantie zu ihrem bisherigen Arbeitgeber haben. Möglich ist die Beschäftigung von Forschern, Ingenieuren, Designern und Marketingspezialisten mit Universitätsabschluss und wenigstens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung, wenn diese von einer Forschungseinrichtung oder aus der Forschungsabteilung eines großen Unternehmens an ein kleines oder mittleres Unternehmen abgeordnet werden. Die Kappungsgrenzen bei den förderfähigen Lohnkosten liegen hier mit 80.000 EUR pro Jahr und Person deutlich höher als beim "klassischen" Innovationsassistenten. Die Ausgaben für das erfolgreiche Einschalten einer Vermittlungseinrichtung für das hochqualifizierte Personal können ebenfalls mit 50% bezuschusst werden.
Die Förderung der befristen Beschäftigung hochqualifizierten Personals richtet sich an Unternehmen, die im Innovationsprozess bereits weiter fortgeschritten sind und die für die Bearbeitung von Projekten Unterstützung von Experten aus Forschungseinrichtungen öffentlicher Institute oder großer Unternehmen benötigen.
Für die Förderung werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt.
Die neue Förderrichtlinie wurde am 31. Dezember 2009 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und gilt bis Ende 2015.
Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) berät über die Fördermöglichkeiten und nimmt die Förderanträge entgegen.
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