Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Nordrhein-Westfalen stärkt Unterricht in den Herkunftssprachen für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte
Mehr zu: Deutschland, Fremdsprachen, Hauptschule, Migration, Nordrhein-Westfalen, SchuleZum Jahresbeginn tritt eine Neufassung des Erlasses zum "Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte" in Kraft. Nach intensiver Abstimmung vor allem mit den Elternverbänden der Zuwanderer wird darin der Unterricht in den Herkunftssprachen gestärkt.
Dieser herkunftssprachliche (muttersprachliche) Unterricht soll in Nordrhein- Westfalen schrittweise in den weiterführenden Schulen in einen Fremdsprachenunterricht überführt werden. Das bedeutet: Die Herkunftssprache wird als zweite oder dritte schulische Fremdsprache anerkannt und damit entsprechend aufgewertet. An Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien war dies bereits möglich, an der Hauptschule nunmehr ebenfalls als Modellversuch seit diesem Schuljahr 2009/2010.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird künftig für den Herkunftssprachenunterricht im Regelfall nur noch Lehrkräfte einstellen, die eine deutsche Lehrbefähigung haben. Nur noch in Ausnahmefällen können auch Lehrkräfte eingestellt werden, die ihr Lehrerexamen im Herkunftsland absolviert haben. Sie müssen aber die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen.
Nordrhein-Westfalen ist eines der ganz wenigen Länder in der Bundesrepublik Deutschland, das staatlichen Unterricht in der Herkunftssprache in großem Umfang anbietet. 886 Lehrerstellen werden dafür eingesetzt. Die Landesregierung will damit die besonderen sprachlichen Kompetenzen von Zuwandererkindern würdigen und sich für deren Bildungserfolg einsetzen. Schulministerin Barbara Sommer: "Wenn die Herkunftssprache nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich beherrscht wird, eröffnen sich schulische wie auch spätere berufliche Chancen. Sprachenvielfalt ist ein kultureller Reichtum und reflektiert die Globalisierung in einem wachsenden Europa."
In dem Erlass wird allerdings auch klargestellt, dass für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte das Erlernen und die Beherrschung der deutschen Sprache in der Schule an erster Stelle stehen müssen.
Den Erlass finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Herkunftssprache.pdf
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