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Neue Schulaufbahnempfehlung der Grundschulen

Beratungsgespräch ersetzt verbindliche Empfehlung

Mehr zu: Elternwille, Grundschule, Saarland, Zeugnis, Schule
Saarbrücken, 15.01.2010 -

Nach abgeschlossenem Anhörungsverfahren wird die neue Regelung für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen mit Wirkung vom 15.01.2010 in Kraft treten. Dies teilte Bildungsminister Klaus Kessler heute (14.01.2010) mit. "Damit haben wir das Wahlrecht der Eltern gestärkt und den Druck und die Belastung der Grundschullehrkräfte abgemildert", erklärte Bildungsminister Klaus Kessler.

Die neue Regelung für den Schulwechsel von der Grundschule auf weiterführende Schulen sieht vor, die verbindliche Schullaufbahnempfehlung durch ein verpflichtendes Beratungsgespräch der Grundschullehrkräfte zu ersetzen. Das Beratungsgespräch mit einer Aussage über den weiteren Bildungsweg des Schülers durch die Grundschullehrkräfte soll den Eltern die Auswahl der weiterführenden Schule erleichtern, erklärte der Minister. "Gemäß der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Landesregierung machen wir unser Versprechen wahr, die Entscheidungskompetenz und die Verantwortung der Eltern für die weitere Schullaufbahn des Schülers zu stärken und den Übergang nicht mehr ausschließlich von der Einschätzung der Grundschullehrkräfte abhängig zu machen", so Minister Kessler weiter.

Die Zeugnis- und Versetzungsverordnung sieht insbesondere vor, dass im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe vier die Schülerinnen und Schüler einen umfangreichen Entwicklungsbericht mit Hinweisen auf die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung, die Arbeitshaltung, die Art des Arbeitens und Lernens, das Sozialverhalten, das Denkvermögen, die sprachliche Ausdrucksfähigkeit und zu besonderen Leistungsbeeinträchtigungen erhalten. Dieser Bericht endet mit einer Aussage zum weiteren Bildungsweg des Schülers/der Schülerin. Die Eltern haben danach die Wahl zwischen den Schulformen Gymnasium, Gesamtschule oder Erweiterter Realschule.

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