Grundschulverband - Arbeitskreis Grundschule e.V.
Stellungnahme zur Berliner Schulstrukturreform
Mehr zu: Auslese, Berlin, Deutschland, Förderschule, Grundschule, Gymnasium, Inklusion, Schulgesetz, Sekundarschule, Sonderschulen, SchuleNach langem auch öffentlich geführtem Diskurs über Grundsatz- und Detailfragen hat das Berliner Parlament am 14. Januar 2010 mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und Die Linke, bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen von CDU und FDP im Rahmen einer Schulgesetzänderung die grundlegende Neuordnung der Berliner Schulstruktur beschlossen. Künftig wird es in Berlin keine Haupt-, Real- und Gesamtschulen mehr geben, sondern nur noch Gymnasien sowie als neue Schulform "Integrierte Sekundarschulen" und darüber hinaus – in Form einer Pilotphase – eine kontinuierlich zunehmende Zahl von Gemeinschaftsschulen. Außerdem gibt es auch weiterhin noch Sonderschulen.
Der Vorstand des Grundschulverbandes nimmt mit grundsätzlicher Zustimmung zur Kenntnis, dass mit dieser Strukturreform nach der Grundschule keine auf den Abschluss bezogene Selektion mehr erfolgt: Beide Schulformen, sowohl die Gymnasien als auch die "Integrierten Sekundarschulen" bieten einen Unterricht, der zu den in Berlin erreichbaren Abschlüssen führt, dem Mittleren Schulabschluss und dem Abitur. Die Grundschulen sind damit von der höchst fragwürdigen Aufgabe entbunden, verfrüht Vorhersagen treffen zu müssen, ob ein Kind geeignet ist, das Abitur anzustreben oder nicht.
Diese Berliner Strukturreform stellt nach Auffassung des Grundschulverbandes die Weichen in die richtige Richtung: Noch kann jedoch längst nicht davon die Rede sein, dass die separierenden Auswirkungen des gegliederten Schulsystems - wenn auch abgemindert - beseitigt seien. Auch die Berliner Schulstrukturreform bleibt in den Grenzen eines gegliederten Systems. Das Gymnasium bleibt in seiner dominanten Position unangetastet, die "Integrierte Sekundarschule" folgt auf einem nachgeordneten Platz. Die Sonderschulen, insbesondere die sogenannten Förderzentren "Lernen", mit ihren unzureichenden Erfolgen hinsichtlich der Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler, bleiben unangetastet.
Insbesondere die folgenden Entscheidungen der jetzt erfolgten Änderung des Berliner Schulgesetzes halten wir für falsch und dringend revisionsbedürftig:
- Wir kritisieren, dass den Gymnasien weiterhin das Privileg eingeräumt wird, Kinder, die sie für den Besuch eines Gymnasiums als ungeeignet ansehen, auf die "Integrierten Sekundarschulen" bzw. auf die Gemeinschaftsschulen oder auf Sonderschulen aussondern zu dürfen. Wir fordern deshalb die Abschaffung des Probejahrs.
- Wir kritisieren, dass einer relativ großen Anzahl von Berliner Gymnasien weiterhin das Sonderrecht eingeräumt wird, als "grundständige Gymnasien" 5. und 6. Klassen zu führen. Diese Maßnahme einer frühen Selektion unterhöhlt die sechsjährige Berliner Grundschule in ihrer integrativen pädagogischen Arbeit. Wir fordern das Auslaufen der 5. und 6. Klassen an Berliner Gymnasien und damit ein klares Bekenntnis zu einer gemeinsamen Schule, die allen Kindern gerecht wird.
- Wir kritisieren darüber hinaus, dass die seit März auch in Deutschland geltende UN-Behindertenkonvention mit ihrem Auftrag einer schrittweisen Überwindung des selektiven Schulsystems bei der jetzt erfolgten Schulgesetzänderung noch keine Berücksichtigung gefunden hat. Wir fordern, dass dies kurzfristig erfolgt.
Eine erfolgreiche Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Schulstrukturreform in die Praxis wird nicht zuletzt davon abhängen, ob die für deren Realisierung erforderlichen Ressourcen in ausreichendem Umfang bereit gestellt werden. Der Grundschulverband sieht die Berliner Schulstrukturreform als einen wichtigen Schritt in Richtung auf das Ziel einer inklusiven Gemeinschaftsschule. Wir werden diese Entwicklung weiterhin kritisch konstruktiv begleiten.
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