Ministerium für Bildung und Kultur Schleswig-Holstein
Kurze Wege zur Wunschschule: Neues Verfahren zur Anmeldung an weiterführenden Schulen
Mehr zu: Schleswig-Holstein, Übertritt, SchuleMit einer Neuregelung für die Anmeldung von Kindern an weiterführenden Schulen schafft das Ministerium für Bildung und Kultur jetzt Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Planungssicherheit für Schulen.
"Der neue Anmeldeschein verhindert Doppelanmeldungen, die bislang eine verlässliche Planung erschwert haben", sagte heute (19. Januar 2010) Bildungsstaatssekretär Eckhard Zirkmann. Eltern können für ihr Kind nun neben der Wunschschule drei weitere Alternativ-Schulen angeben, damit es bei Aufnahmeengpässen und einer Ablehnung der Lieblingsschule nicht zu Verzögerungen und langer Ungewissheit kommt. Ablehnungsgründe sind im Übrigen jetzt klarer geregelt und im Einzelfall nachvollziehbar. Das Verfahren ist für Eltern transparent, und sie haben eine Rechtsgrundlage für einen eventuellen Widerspruch.
Bislang war das Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen oft dadurch erschwert, dass Eltern ihre Kinder vorsorglich an mehreren Schulen gleichzeitig angemeldet haben. "Für die Schulen waren diese Mehrfachanmeldungen nicht ersichtlich", sagte Bildungsstaatssekretär Zirkmann, "das führte zu Planungsproblemen an diesen Schulen und zur Verlängerung des Verfahrens zu Lasten der Familien." Zur Beschleunigung gibt es ab sofort den einheitlichen Anmeldeschein. Eltern, Schülerinnen und Schüler können an ihren Wunschschulen abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität der Schule überschritten ist. Wer für diesen Fall im Anmeldeschein eine zweite, dritte oder sogar vierte Alternativschule anführt, verkürzt das Verfahren erheblich und kann davon ausgehen, dass das Kind an einer seiner Wunschschulen weiter lernen kann.
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