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Integration durch Kooperation

Neue Strategie zur schulischen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf

Mehr zu: Bildungschancen, Europa, Handikap, Inklusion, Integration, Mecklenburg-Vorpommern, Schule
Schwerin, 25.01.2010 -

"Die sonderpädagogische Förderung wird in den nächsten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise und sehr behutsam verändert. Ziel ist es, Kinder mit Beeinträchtigungen im Lernen soweit wie möglich in das Regelschulsystem zu integrieren und so für mehr Chancengleichheit zu sorgen", so Bildungsstaatssekretär Udo Michallik bei der Erläuterung der schulischen Förderstrategie Mecklenburg-Vorpommerns für die kommenden Jahre.

Zurzeit weist Mecklenburg-Vorpommern bundesweit die höchste Quote von Schülern an Förderschulen auf. Während sich das Land im medizinisch diagnostizierbaren Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs hinsichtlich der Häufigkeit im bundesweiten Durchschnitt bewegt, zählt Mecklenburg-Vorpommern überproportional viele Förderfälle bei Kindern mit Lernbeeinträchtigungen und Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung.

Mit der angestrebten weitestgehend integrativen Beschulung beginnt ein schrittweiser Langzeitprozess. Das unterstreicht den überlegten und behutsamen Ansatz des Bildungsministeriums. Staatssekretär Michallik: "Wichtig ist, die Grundlagen und das Verständnis für die Integration bei allen Beteiligten zu schaffen. Die entscheidende Aufgabe dabei ist, für Akzeptanz bei Schülern und Eltern in den Regelschulen zu werben und sie von der Bedeutung dieses Schrittes für die betroffenen Kinder zu überzeugen."

Staatssekretär Michallik hob hervor, dass es bei diesem Prozess die landesspezifischen Gegebenheiten sowie die notwendigen personellen, finanziellen und sachlichen Bedingungen zu berücksichtigen gilt.

Mit diesen Veränderungen im Fördersystem in Mecklenburg – Vorpommern wird einer Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprochen, die mehr Chancengleichheit für Kinder mit Behinderungen in einem inklusiven Schulsystem fordert.

Folgende Maßnahmen sind u. a. vorgesehen:

Zunächst werden Kinder mit Beeinträchtigungen im Lernen ab dem Schuljahr 2010/11 in Grundschulen am gemeinsamen Unterricht der Regelklasse bzw. in Diagnoseförderklassen teilnehmen und nicht mehr in separaten Klassen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet.

Ein weiterer Baustein dieser langfristigen Strategie zur Integration durch Kooperation ist die Initiierung der "Integrativen Grundschule auf Rügen", die eine vollständige Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen im Lernen, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung mit wissenschaftlicher Unterstützung der Universität Rostock ab dem Schuljahr 2010/2011 vorsieht.

Einher geht dies mit einer entsprechenden Vorbereitung der Grundschullehrkräfte auf diesen Prozess, indem sie entsprechend gezielt fortgebildet werden. Zudem werden die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf ihre Förderarbeit in der Grundschule durch Fortbildungen vorbereitet.

Zukunftsweisend wird das neue Lehrerbildungsgesetz Module zu Inhalten und Methoden sonderpädagogischer Förderung für die Lehrämter aller Schularten festschreiben.

Für die Regelschulen bedeutet dieser Prozess, eine Pädagogik der Vielfalt zu entwickeln und auf der Grundlage von individuellen Förderplänen auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Unterstützung bekommen sie dabei von Fach- und Unterrichtsberatern.

Um den Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Kinder von Beginn ihres Bildungsweges an künftig noch besser gerecht werden zu können, arbeitet das Bildungsministerium derzeit gemeinsam mit der Universität Rostock an einem landesweiten Förder- und Diagnostikkonzept mit den Schwerpunkten einer präventiv und integrativ angelegten Unterrichtsgestaltung.

Staatssekretär Michallik: "Ziel ist es, den betroffenen Kindern eine neue Perspektive zu ermöglichen. Die Förderschulen haben über die Jahre eine gute Arbeit geleistet. Aber auch hier macht die demografische Entwicklung nicht halt. Außerdem hat sich gezeigt, dass sich eine Separierung der Kinder in gesonderten Schulen nachteilig auf die Entwicklung der Kinder auswirken kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen zudem eindeutig, dass Entwicklungen im Lernen und Verhalten begünstigt werden, wenn eine gemeinsame Beschulung im Regelsystem erfolgt. Wünschenswertes Ziel ist es darüber hinaus, die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft nachhaltig zu befördern. Das dies gelingen kann, zeigen zahlreiche andere europäische Länder."

Ausgangssituation in Mecklenburg-Vorpommern:

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gegenwärtig 87 Förderschulen, davon 11 Schulen in freier Trägerschaft (Vergleich 1992/93: 101 Förderschulen)

Im bundesweiten Vergleich verfügt Mecklenburg-Vorpommern über eine durchschnittliche Ausprägung des integrativen Unterrichts für alle Förderschwerpunkte, allerdings vor dem Hintergrund eines insgesamt sehr hohen Anteils an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Gesamtzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 - 10 liegt bei 12,7 % und ist somit doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Der Anteil der Schüler in Förderschulen an der Gesamtzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 - 10 lag bei 9,8 %, im Bundesdurchschnitt bei 5,1 %. Die Wahrscheinlichkeit, Förderschüler zu werden, ist in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit also etwa doppelt so hoch wie in den übrigen Bundesländern.

Während sich bei medizinisch bedingten Diagnosen einzelner Förderschwerpunkte (Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung) allenfalls nur eine leicht erhöhte Häufigkeit ausmachen lassen, zeigt sich bei definitionsabhängigen Formen von sonderpädagogischem Förderbedarf zumindest verdoppelte Häufigkeit. Insbesondere die hohe Häufigkeit von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung ist auffällig.

Aus fachlicher Sicht sprechen vielfältige wissenschaftliche Untersuchungen über die Entwicklung von insbesondere Lern-, Sprach- und Verhaltensstörungen für vorschulische und frühe schulische Hilfen zur Vermeidung von sonderpädagogischem Förderbedarf. Eine angestrebte flächendeckende integrative Beschulung gilt es mit Umsicht und klarer Analyse des aktuellen Standes und der anzustrebenden Ziele auszubauen.

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