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Pressemeldung von: LAG Schulbibliotheken in Hessen e.V.

Schulverwaltungsassistenten für Hessen

Potsdam, 02.02.2010

Bei der nächsten Novellierung des Hessischen Schulgesetzes soll es Schulverwaltungsassistenten oder –assistentinnen geben, die von der Landesregierung und nicht von den Kommunen bezahlt werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken in Hessen e.V. (LAG) verspricht sich davon auch eine Hilfe für die Schulbibliotheken.

Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten sollen für Aufgaben eingesetzt werden, die nach der schulrechtlichen Aufgabenverteilung dem Land obliegen. Sie übernehmen keine Aufgaben der Schulsekretärin oder des Hausmeisters. Aufgaben sind z. B.: Betreuung und Administration von Schulverwaltungsprogrammen, Erstellen von Statistiken und deren Auswertung, Mitarbeit bei der Erstellung der Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtspläne sowie deren Dokumentation, Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur (First-Level-Support), Beschaffung und Verwaltung von Sammlungen (Naturwissenschaften, Geografie), Lehr- und Lernmitteln, technischen Einrichtungen und Geräten usw., Ausgabenverwaltung des Lernmitteletats, Mitarbeit bei schulorganisatorischen Aufgaben (Ganztag, Unfallschutz, Sicherheit, Schulgesundheit etc.) und eben Mitarbeit in der Organisation der der Schulbibliothek

Es hat in Hessen Tradition, dass den Lehrerinnen und Lehrern bei jeder Reform neue Aufgaben aufgebürdet werden. Dass sie schon immer die Lehrbücher einsammeln und ausgeben, Pausenaufsicht machen, Sportgeräte und Fachräume betreuen und verwalten, Computer warten, die Lehrküche in Ordnung halten, Konferenzprotokolle schreiben, ist so normal, dass niemand mehr darüber nachdenkt, warum das z. B. in Frankreich auch anders geht.

Manche dieser unterrichtsfremden Lehrertätigkeiten werden auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet. So kann ein Oberstudienrat 1 – 2 Wochen im Jahr das ausgeben und Einsammeln der Schulbücher freigestellt werden. Das ginge mit einem Schulverwaltungsassistenten billiger.

Es wird vorgeschlagen, die Schulverwaltungsassistenten auf die Lehrerstunden anzurechnen. Die Schule muss sich daher überlegen, ob sie sich die Schulverwaltungsassistentenstelle auf die Lehrerzuweisung anrechnen lässt.

Der ständige Hinweis, dass kein Geld da wäre, gilt nicht. Geld ist immer da, aber meist für andere Sachen: Der (überflüssige) Ausbau des Flugplatzes Calden zum Interkontinentalflughafen wird vom Land Hessen mit 15 Mio € unterstützt. Die Schulinspektion durch das Institut für Qualitätsentwicklung kostet 7,5 Mio € jährlich. Durch eine peer-to-peer-Einschätzung ließen sich davon 7 Mio einsparen.


Zur Veröffentlichung freigegeben - LAG Schulbibliotheken in Hessen e.V. / bildungsklick.de


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