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Pinkwart: Studienplatzvergabe in NC-Fächern muss bundesweit durch Service-Verfahren verbessert werden

Mehrfachbewerbungen schwierig für Hochschulen und Studienanfänger

Mehr zu: Bologna-Prozess, Fachhochschule, Föderalismus, Hochschulzugang, Nordrhein-Westfalen, Numerus Clausus, Hochschule
Düsseldorf, 04.02.2010 -

In den mit einem Numerus Clausus belegten Fächern an NRW-Hochschulen studieren im laufenden Wintersemester 49.200 Erstsemester. Demgegenüber steht in diesen zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zahl von 50.850 Studienplätzen. Die durchschnittliche Auslastungsquote der NC-Fächer liegt somit an den Universitäten bei mehr als 96 Prozent, an den Fachhochschulen sogar bei 99 Prozent belegt. Trotzdem sieht Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart Verbesserungsbedarf bei der bundesweiten Koordinierung der Studienplatzvergabe, weil ein Teil der Studienanfänger ihr Studium aufgrund der derzeitigen langwierigen Nachrückverfahren nicht pünktlich zu Vorlesungsbeginn starten kann.

Bedingt durch die bundesweit hohe Zahl der mit einem lokalen Numerus Clausus belegten Studiengänge bewerben sich viele Studieninteressierte bei mehreren Hochschulen parallel um einen Studienplatz. So zählten die NRW-Universitäten im aktuellen Wintersemester im Durchschnitt pro zulassungsbeschränktem Studienplatz das Neunfache an Bewerbern. Da ein Bewerber von mehreren Hochschulen Zusagen erhalten kann, sich aber für eine Hochschule entscheiden muss, bieten die Hochschulen die nicht in Anspruch genommenen Studienplätze über so genannte Nachrückverfahren weiteren Bewerbern an.

Diese Nachrückverfahren erstrecken sich zum Teil bis in den Beginn der Vorlesungszeit. Länder und Hochschulrektorenkonferenz arbeiten daher derzeit an einem Service-Verfahren, das die Studienplatzvergabe bundesweit koordinieren soll. Damit soll die neu gegründete Stiftung für Hochschulzulassung sicherstellen, dass alle Studierenden frühzeitiger wissen, wo sie studieren können und die Hochschulen frühzeitiger wissen, welche Studienbewerber auch tatsächlich bei ihnen das Studium beginnen.

"Wir brauchen dringend ein effektives bundesweites Service-Verfahren, um die langwierigen Nachrückverfahren überflüssig zu machen. Jeder Studienanfänger sollte die Angebote der Hochschule vom ersten Tag an nutzen können", sagte Pinkwart. "Daher hat Nordrhein-Westfalen die Gründung der neuen Stiftung für Hochschulzulassung vorangetrieben, wie wir uns auch jetzt dafür einsetzen, möglichst bald ein tragfähiges bundesweites Online-Verfahren zu haben, mit dem die Studienplätze zügig und passgenau vergeben werden können."

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