Hochschulrektorenkonferenz
Nächster Schritt zur optimalen Studienplatzvergabe
Onlinebasiertes Verfahren soll Transparenz in die Vermittlung bringen
Mehr zu: Numerus Clausus, Studienberatung, Studienplatzbörse, Studienwahl, HochschuleEin neues onlinebasiertes Verfahren soll mehr Transparenz in die Vergabe von Studienplätzen bringen. Mit Unterstützung des Bundes bereiten die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Einführung eines onlinebasierten dialogorientierten Verfahrens zur Vermittlung von Studienplätzen vor, um die bekannten Defizite der bisherigen Praxis zu beheben. Nun wurde die Firma T-Systems International GmbH als Softwareentwickler für das neue Serviceverfahren ausgewählt.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan begrüßte, dass das Projekt mit der heutigen Entscheidung im Zeitplan liegt: "Wir haben jetzt die Chance, in Kooperation von Bund, Ländern und Hochschulen ein effizientes Studienplatzvermittlungsverfahren zu schaffen. Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, dass das Online-Verfahren zur Studienplatzvergabe ab dem Wintersemester 2011/2012 allen Studienbewerbern in Deutschland zur Verfügung steht. Die Studierenden werden von einem transparenten Verfahren profitieren und die für sie geeignetsten Studienplätze finden."
Staatssekretär Hansjörg König (Sachsen) wies für die Länder auf die substantiellen Verbesserungen hin, die mit dem neuen Verfahren auch für die Hochschulen erzielt werden. Aufwändige Nachrückverfahren werden hinfällig, die Hochschulverwaltungen signifikant entlastet.
Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Margret Wintermantel, betonte: "Mit dem dialogorientierten Verfahren werden mehrere Ziele erreicht: Die Chance der Studierwilligen wird erhöht, rasch und verlässlich für sie geeignete Studienplätze zu erhalten. Zugleich wird gewährleistet, dass die Hochschulen die für ihre Studienangebote geeigneten Studierwilligen auswählen können. Damit werden die Voraussetzungen für den Studienerfolg deutlich verbessert."
Das neue Verfahren weist für die Bewerber und Hochschulen gleichermaßen Vorteile auf. Durch einen Abgleich der Mehrfachzulassungen werden langwierige Nachrückverfahren vermieden. Zudem bietet das Verfahren Transparenz für Bewerberinnen und Bewerber, die künftig auf dem Onlineportal der Servicestelle den Status ihrer Bewerbungen einsehen können. Ein weiterer Vorteil sind die Serviceangebote für die Hochschulen, die sie in unterschiedlichem Maß für sich in Anspruch nehmen können.
Was das neue Serviceverfahren leisten muss, wurde maßgeblich durch das Fraunhofer-Institut für Rechnerarchitektur und Softwaretechnik FIRST in Berlin ermittelt. Die Projektentwicklung und die Implementierung werden durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 15 Mio. Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Das dialogorientierte Verfahren wird von der "Stiftung für Hochschulzulassung" betreut werden, die auf dem Staatsvertrag der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 beruht und im Frühjahr an die Stelle der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) treten wird.
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