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Einnahmen der Hochschulen in Baden-Württemberg im Jahr 2008 um 15 Prozent auf rund 930 Millionen Euro gestiegen

Zunahme der Drittmitteleinnahmen außerhalb der Universitäten

Mehr zu: Baden-Württemberg, Bildungsausgaben, Drittmittel, Fachhochschule, Gasthörer, Hochschulmanagement, Statistik, Studiengebühren, Hochschule
Stuttgart, 09.02.2010 -

Wie das Statistische Landesamt im Rahmen der jährlichen Hochschulfinanzstatistik feststellt, erzielten die 70 Hochschulen in Baden-Württemberg im Jahr 2008 Einnahmen (1) in Höhe von insgesamt knapp 930 Millionen Euro. Das sind rund 123 Mill. Euro oder 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Während es im Jahr 2007 durch die Einführung von Studiengebühren zum Sommersemester 2007 zu einem "sprunghaften" Anstieg der Einnahmen um insgesamt 35 Prozent kam, fiel die Entwicklung der Einnahmen 2008 im Vergleich moderater aus. Die Beiträge der Studierenden (2) schlugen im Jahr 2008 mit 215 Mill. Euro zu Buche (2007: 202 Mill. Euro, 2006: 66 Mill. Euro).

Mit rund 583 Mill. Euro sind 2008 rund 73 Millionen Euro mehr Drittmittel eingeworben worden als im Vorjahr. Die Drittmitteleinnahmen bilden somit nach wie vor den "Löwenanteil" (63 Prozent) der Einnahmen der Hochschulen, wobei gut 91 Prozent der Drittmittel allein von den 9 Universitäten des Landes eingeworben wurden. Damit machen die Drittmitteleinnahmen bei den Universitäten knapp 73 Prozent (2007: gut 74 Prozent) ihrer gesamten Einnahmen aus. Aber auch außerhalb der Universitäten nahm die Bedeutung der Drittmittel zu: So stieg der Anteil der Drittmittel an den gesamten Einnahmen bei den Staatlichen Fachhochschulen von 32 auf 35 Prozent, bei den Pädagogischen Hochschulen von 20 auf 23 Prozent und bei den Kunsthochschulen sogar von 15 auf 22 Prozent. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist mit 38 Prozent aller eingeworbenen Drittmittel der größte Drittmittelgeber. Die gewerbliche Wirtschaft als bislang zweitgrößter Drittmittelgeber lag im Jahr 2008 mit 108 Mill. Euro hinter dem Bund (3) mit knapp 117 Mill. Euro.

(1) Ohne Einnahmen vom Träger.
(2) Dazu zählen neben Studiengebühren unter anderem: Prüfungs-, Rückmeldegebühren sowie Verwaltungskostengebühren, Benutzungsgebühren der Hochschulbibliotheken, Bewerbungs-, Gasthörergebühren etc.
(3) Einschließlich Bundesagentur für Arbeit.

Einnahmen / Erträge der Hochschulen
Einnahmen / Erträge der Hochschulen - Bild: StaLa B-W

Hinweis
Der Begriff "Einnahmen" versteht sich im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik immer ohne die Zuschüsse des Hochschulträgers. Das bedeutet: Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, die – nur für die Hochschulen des Landes – aus dem allgemeinen Landeshaushalt gedeckt wird, ist bei den Einnahmen nicht ausgewiesen.

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