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Schüler aus sozialen schwachen Familien brauchen Unterstützung

Bildungsminister Rupprecht: Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Bestätigung des Grundanliegens der Landesregierung

Mehr zu: Ausbildungskosten, Bildungschancen, Brandenburg, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Kinderarmut, Recht, Urteile, Sonderthemen
Potsdam, 09.02.2010 -

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt das Anliegen der Landesregierung, Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien bei ihrer Ausbildung stärker als bislang zu unterstützen, so Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht. "Die Richter haben heute klar festgestellt, dass die Hartz IV-Regelungen der Bundesregierung insbesondere mit dem Blick auf die Ausbildungskosten von Kindern und Jugendlichen schlicht ungenügend sind."

Aus diesem Grund habe Brandenburg bereits im vergangenen Jahr die Einführung eines landesweiten Gesetzes zur Unterstützung der Schulausbildung im Land Brandenburg beschlossen. "Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", erklärt Rupprecht. "Zentrales Ziel der Schulausbildungsunter­stützung ist es, Anreize für Bildungsanstrengungen zu schaffen. Wir wollen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien leichter das Abitur oder die Fachhochschulreife erreichen können und mehr Aufstiegschancen durch Bildung erhalten", sagt Rupprecht. "Dieses Ziel verfolgen wir weiter. Wir werden das 70-seitige Urteil nun auswerten - danach werden wir beraten, wie wir das Gerichtsurteil in ein 'Schüler-BAföG-Gesetz' integrieren."

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