Die Umsetzung der sonderpädagogischen Förderkonzeption des Landes wird von einem Beirat ausgewählter Experten umfassend begleitet. Ihm werden Elternvertreter, Pädagogen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Vertreter der demokratischen Fraktionen im Landtag angehören. Noch im März erfolgt ihre Berufung durch Bildungsminister Henry Tesch.
Der Beirat kann so seine Arbeit rechtzeitig zur Vorbereitung des neuen Schuljahres aufnehmen und damit aktiv die Entwicklung mit gestalten. Vor allem in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung soll in den nächsten Jahren die individuelle Förderung an jeder Grundschule möglich werden.
Damit können auch Kinder mit dem genannten sonderpädagogischen Förderbedarf künftig wohnortnahe Grundschulen besuchen, in denen Grundschullehrer und Sonderschulpädagogen zusammen arbeiten.
An 71 der 326 Grundschulen des Landes werden gegenwärtig bereits Diagnoseförderklassen gebildet, die entsprechende Angebote vorhalten. Ergänzt werden diese durch Angebote im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an weiteren Grundschulstandorten.
Erstmals gibt es für die Erstklässler an allen 13 Grundschulen des Landkreises Rügen mit Beginn des neuen Schuljahres die Möglichkeit dieser sonderpädagogischen Förderung.
Damit werden Unterstützungsangebote, die bislang nur in Diagnoseförderklassen oder in Klassen mit gemeinsamem Unterricht vorgehalten wurden, auf Rügen ab dem Schuljahr 2010/11 wohnortnah an den Regelschulen garantiert.