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GEW: 'In der Schlichtung alle Möglichkeiten ausschöpfen'

Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund/Kommunen: Angebot der Arbeitgeber nicht annehmbar - Verhandlungen gescheitert

Mehr zu: Fachkräftebedarf, Tarifvertrag, Sonderthemen
Potsdam, 12.02.2010 -

Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften heute die Schlichtung angerufen. "Das Mini-Angebot, das die Arbeitgeber heute endlich vorgelegt haben, ist weit hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Es gleicht nicht einmal die Preissteigerungsrate aus. Am Verhandlungstisch war deshalb auch in der dritten Runde kein Ergebnis möglich. Jetzt wollen wir in der Schlichtung alle Möglichkeiten einer Einigung prüfen lassen und ausschöpfen", kündigte Ilse Schaad, Verhandlungsführerin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nach dem Ende der Verhandlungen in Potsdam an.

Zuvor hatten sich die Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP sowie die dbb Tarifunion auf die Arbeitgeber zubewegt. Eine Einigung wäre bei einer Lohnsteigerung von 2,5 Prozent und einem Prozent für strukturelle Maßnahmen bei einer einjährigen Laufzeit möglich gewesen.

Die Arbeitgeber haben ein Volumen von 1,5 Prozent für zwei Jahre angeboten, wovon allein ein Prozent in eine Erhöhung des Leistungsentgelts fließen sollte. Mit den restlichen 0,5 Prozent sollen Lohnsteigerung, Einmalzahlung und strukturelle Elemente finanziert werden. "Das Leistungsentgelt auszuweiten, ist für uns nicht akzeptabel. Wenn es schon vergleichsweise wenig Geld zu verteilen gibt, muss dies allen Beschäftigten zugute kommen. Im Bildungsbereich ist die Leistungsentlohnung kontraproduktiv und stößt bei den Beschäftigten nicht auf Akzeptanz", sagte Schaad. Sie betonte, dass die Bewährungsaufstiege wieder eingeführt müssten. Durch das Aussetzen der Aufstiegsregelungen bis eine neue Entgeltordnung ausgehandelt worden sei, hätten viele Beschäftigte seit 2005 Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Seit der alte Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst worden ist, sei mit Ausnahme des Sozial- und Erziehungsdienstes noch keine neue Entgeltordnung zwischen den Tarifparteien ausgehandelt worden.

"An einer Fortsetzung des Altersteilzeittarifvertrages, der Ältere entlastet und Jüngeren den Einstieg in den Beruf ermöglicht, müssten die Arbeitgeber ein Eigeninteresse haben. Nur wenn jetzt über zusätzliche Einstellungskorridore junge Menschen für den öffentlichen Dienst gewonnen werden, kann der drohende Fachkräftemangel abgewendet werden", sagte Schaad. Dies gelte auch für eine Übernahmegarantie für Auszubildende im öffentlichen Dienst.

Info: Schlichtungsauftakt ist am 18. Februar in Hannover.

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