Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Schneller Lehrer werden: Berlin rechnet ehrenamtliche Tätigkeiten auf die Wartezeit für den Vorbereitungsdienst an
Mehr zu: Berlin, Lehrerbildung, Lehrermangel, Referendariat, Vorbereitungsdienst, SchuleAngehende Lehrerinnen und Lehrer können in Berlin schneller zu einem Platz im Referendariat (Vorbereitungsdienst) gelangen, wenn sie sich zuvor ehrenamtlich engagiert haben und dabei pädagogische Erfahrungen sammeln konnten.
So werden künftig beispielsweise Tätigkeiten in einem Sportverein oder bei anderen anerkannten Trägern der Jugendarbeit auf die Wartezeit für einen Platz im Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Pro Jahr können bis zu zwei Monate auf die Wartezeit angerechnet werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich im Umfang von mindestens 100 Stunden pro Jahr im Verein engagiert hat. Staatssekretärin Claudia Zinke (SPD): "Gesellschaftliches Engagement und pädagogische Betätigung im freiwilligen Bereich werden so gefördert und belohnt."
Die rechtliche Regelung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst - die sogenannte Zulassungsverordnung - ist bereits entsprechend geändert worden, so dass zum Bewerbungstermin im August erstmalig Bewerberinnen und Bewerber in den Genuss dieser Neuregelung kommen werden. Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst zum August 2010 endet bereits am 30. März.
Auch für Vertretungskräfte ohne Zweites Staatsexamen, die bereits an einer Schule unterrichtet haben, verkürzt sich die Wartezeit. Diese Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens zwei Monate lang im Umfang von mindestens einer halben Stelle eine hauptberufliche Unterrichtstätigkeit ausgeübt haben. [1] Claudia Zinke: "Dies führt dazu, dass junge Lehrkräfte mit praktischer Erfahrung früher ihre Ausbildung abschließen und damit früher in den Beruf einsteigen."
Zudem wurden die Härtefallkriterien ausgedehnt. Neben der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres oder freiwilligen ökologischen Jahres wird neu auch der Verfolgtenstatus des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes berücksichtigt, wenn z. B. eine Verfolgung in der ehemaligen DDR zu einem unfreiwilligen Abbruch des Studiums führte. Auch für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber wurde der Zugang erleichtert.
Das Land Berlin hat die Zahl der Ausbildungsplätze für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) zum neuen Jahr um 300 auf nunmehr 2.200 gesteigert. Die Ausbildung erfolgt in nun 50 schulpraktischen Seminaren.
[1] Beispiel: Eine Bewerberin für das Amt des Studienrats mit den Fächern Geschichte und Latein hat bislang 364 Tage als bestätigte Wartezeit angesammelt. Sie war in dieser Zeit als Vertretungslehrkraft mit halber Stelle beschäftigt. Diese Zeit wird ihr nun angerechnet, so dass sich ihre anrechenbare Wartezeit verdoppelt. Sie erhält so einen Platz zum nächsten Einstellungstermin.
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