Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Landesregierung steht zu allen Schulformen des gegliederten Schulsystems
Mehr zu: Bildungschancen, Elternwille, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Grundschulempfehlung, Nordrhein-Westfalen, Schulentwicklung, Schulgesetz, Schulstruktur, Statistik, Übertritt, SchuleZur heutigen Pressekonferenz der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen erklärt der Sprecher des Schulministeriums: "Es ist schlichtweg falsch, der schwarz-gelben Landesregierung eine gesamtschulfeindliche Politik zu unterstellen. Diese Landesregierung steht zu allen Schulformen des gegliederten Schulsystems und damit auch zu den Gesamtschulen."
Die Gesamtschulgründungen in den vergangenen Jahren belegen dies: Seit dem Schuljahr 2005/06 sind in Nordrhein-Westfalen 3 öffentliche und 3 private, also insgesamt 6 Gesamtschulen genehmigt worden. Zum kommenden Schuljahr 2010/11 wurden 4 weitere Gesamtschulen genehmigt. Zum Vergleich: Unter der rot-grünen Vorgängerregierung wurde in der Zeit von 2000 bis 2005 nur eine Gesamtschule genehmigt.
Es gibt keinen Run auf die Gesamtschulen, auch nicht im Zusammenhang mit der Schulzeitverkürzung am Gymnasium auf 8 Jahre. Für das laufende Schuljahr 2009/10 überstieg die Zahl der Anmeldungen an Gesamtschulen die Zahl der freien Plätze um 12.857. Zum Vergleich: Ein Jahr zuvor waren es noch 14.291. Das entspricht einem Rückgang um 1.434 oder 10 Prozent. Verlässliche Anmeldezahlen für das Schuljahr 2010/11 liegen noch nicht vor.
Grundsätzlich gilt: Über die Errichtung von neuen Schulen – also auch von Gesamtschulen – entscheiden die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortlichkeit. Nach Schulgesetz sind Schulen von Kommunen grundsätzlich immer dann zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße der Schule gewährleistet wird. Dabei sind neben dem Elternwillen weitere Gesichtspunkte wie etwa die Entwicklung des Schüleraufkommens und bei Gesamtschulen auch die Frage der leistungsheterogenen Zusammensetzung der potenziellen Schülerschaft zu berücksichtigen. Gesamtschulen müssen in den ersten fünf Jahren nach Errichtung mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang mit jeweils 28 Schülerinnen und Schülern (insgesamt 112) haben.
Zur Grundschulempfehlung erklärt der Sprecher: "Bei fast allen Grundschulkindern in Nordrhein-Westfalen sind sich Eltern und Lehrkräfte einig, welche weiterführende Schule für das Kind geeignet ist. Dies bestätigen die niedrigen Anmeldezahlen für den Prognoseunterricht und die Ergebnisse des Prognoseunterrichts selbst. Insgesamt erhalten 99 Prozent der Viertklässler im Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung für eine weiterführende Schule, die dem Wunsch der Eltern entspricht."
Im Jahr 2009 haben von 176.000 Viertklässlern 2.158 am Prognoseunterricht teilgenommen. Das sind 1,22 Prozent des Jahrgangs. Bei 65 Prozent der Kinder im Prognoseunterricht bestätigen die Experten die Empfehlung der Grundschule. 35 Prozent der Kinder im Prognoseunterricht erhielten eine höhere Empfehlung (21,3 Prozent für die Realschule, 13,7 Prozent für das Gymnasium).
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