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Grundschulempfehlung

Mit Grundschulempfehlungen werden Eltern differenziert beraten

Bei abweichendem Elternwillen ist mehrstufiges Verfahren möglich

Mehr zu: Baden-Württemberg, Durchlässigkeit, Elternwille, Grundschule, Grundschulempfehlung, Gymnasium, Hauptschule, Realschule, Übertritt, Zensuren, Schule
Stuttgart, 01.03.2010 -

In dieser Woche erhalten Eltern die Grundschulempfehlungen zur Aufnahme in die weiterführenden Schulen. Kultusministerin Marion Schick betont, dass der Grundschulempfehlung keine abschließende Bedeutung für den zukünftigen Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler beikomme. "Mit der Wahl eines bestimmten Bildungsweges ist noch längst keine endgültige Entscheidung über den erreichbaren Abschluss getroffen. Das baden-württembergische Schulsystem ist sehr durchlässig. Nach jedem Abschluss gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zum Anschluss", sagte Schick.

Sollte sich das Lern- und Leistungsverhalten eines Kindes nach der Grundschule ändern, ist ein Schulartwechsel in den weiterführenden Klassen möglich. "Es ist mir wichtig, dass wir mit unseren Bildungsangeboten dem jeweiligen Entwicklungstand des Kindes gerecht werden. Unser Bildungssystem ist so flexibel, dass viele Wege zu einer erfolgreichen Bildungsbiographe führen", sagte Schick. Rund 50 Prozent aller Hochschulberechtigungen werden nicht an einem allgemeinbildenden Gymnasium erreicht.

"Zwischen Schule und Elternhaus besteht von Anfang an ein regelmäßiger Kontakt, der einen intensiven Austausch zu Fragen des Übergangs von der Grundschule in die weiterführende Schule ermöglicht", sagte Schick. In den meisten Fällen wird die Schullaufbahnentscheidung gemeinsam von Eltern und Grundschule getragen. Über 90 Prozent der Eltern stimmten im letzten Jahr zum Beispiel der Grundschulempfehlung "Hauptschule oder Realschule" zu. 17,1 Prozent der Eltern entschieden sich trotz Gymnasialempfehlung für eine andere Schulart.

"Wir haben in Baden-Württemberg ein dreistufiges Verfahren zur Aufnahme von der Grundschule auf die weiterführende Schule", sagte Schick. Die Grundschulempfehlungen beruhen dabei nicht alleine auf den erbrachten schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Die Klassenkonferenz berücksichtigt auch das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes und stellt eine Prognose für die weiterführende Schule. Falls die Vorstellung der Eltern nicht mit der Grundschulempfehlung übereinstimmt, ist ein pädagogisch differenziertes Test- und Beratungsverfahren vorgesehen. Dabei testet eine externe Lehrkraft die Potentiale des Kindes, zum Beispiel das Sprachvermögen. Etwa 7 000 Beratungsverfahren werden jährlich in Baden-Württemberg durchgeführt, nach dessen Abschluss fast ein Viertel der Kinder eine veränderte Empfehlung erhalten.

Die gemeinsame Bildungsempfehlung ist nur rechtsverbindlich, soweit sich die Eltern einverstanden erklären. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Eltern ihr Kind in einem dritten Schritt zur Aufnahmeprüfung anmelden, bei der die betroffenen Lehrkräfte der Grundschule nicht mitwirken dürfen. In einem schriftlichen und mündlichen Teil wird Mathematik und Deutsch auf Grundlage des Bildungsplans der vierten Klasse geprüft. 2 653 Schülerinnen und Schüler nahmen im letzten Jahr an einer Aufnahmeprüfung teil. Dabei erfüllten gut zehn Prozent der Kinder die Anforderungen für den Übergang auf eine Realschule, sowie drei Prozent für den Übergang auf ein Gymnasium.

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