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Gastschüler

Gastschüler: Schleswig-Holstein und Hamburg einig

Mehr zu: Föderalismus, Hamburg, Schleswig-Holstein, Schülerzahlen, Schulverwaltung, Schulwahl, Schulweg, Sonderschulen, Statistik, Schule
Kiel / Hamburg, 02.03.2010 -

(Update) Der Hamburger Senat und das schleswig-holsteinische Landeskabinett haben heute (02. März) eine vertragliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Schulbesuch für das Jahr 2010 getroffen. Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug (Schleswig-Holstein) und Bildungssenatorin Christa Goetsch (Freie und Hansestadt Hamburg) werden die Übereinkunft in den kommenden Tagen unterschreiben. Damit besteht Rechtssicherheit für den grenzüberschreitenden Schulbesuch.

Die Freie und Hansestadt Hamburg beschränkt demnach im Jahr 2010 nicht die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Barsbüttel an staatlichen Hamburger Gymnasien. Auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden an staatlichen Sonderschulen in Hamburg bis zu einer Höchstgrenze von 150 Schülern aufgenommen. Wenn die örtlich zuständige Schulaufsicht in Schleswig-Holstein die Freigabe für eine Erfüllung der Schulpflicht in Hamburg erteilt hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Träger von Hamburger Sonderschulen in freier Trägerschaft im Rahmen des gemeinsamen Kontingents für staatliche und private Sonderschulen staatliche Finanzhilfe für die zum Schuljahr 2010/11 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist die Gewährung von Finanzhilfe im Einzelfall möglich, wenn zusätzliche Ausgleichszahlungen Schleswig-Holsteins an Hamburg geleistet werden.

Schulpflichtige aus Schleswig-Holstein in der dualen Ausbildung können dann Hamburger berufsbildende Schulen besuchen, wenn die Schulaufsicht in Schleswig-Holstein eine Freigabe erteilt hat, die zuständige Schule in Schleswig-Holstein mindestens 1 Stunde und 15 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr vom Wohnort entfernt und die Hamburger Schule erheblich schneller erreichbar ist. Bedingung ist zudem, dass in Schleswig-Holstein keine Blockbeschulung angeboten wird. Im Anschluss entscheidet Hamburg im Rahmen freier Kapazitäten.

Beide Länder stimmen darin überein, dass Hamburg Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein nur in begründeten Ausnahmefällen an staatlichen allgemeinbildenden Schulen im Nachbarland aufnimmt.

Das Land Schleswig-Holstein zahlt 2010 an die Hansestadt Hamburg 8,5 Millionen Euro pauschal für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Nachbarland. Bildungsminister und Senatorin bekräftigen ihre Absicht, bis zum Ende des zweiten Quartals 2010 zu einem neuen längerfristigen Gastschulabkommen zu kommen, das am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Das Interims-Abkommen lehne sich an das von Hamburg zum Jahresende 2009 gekündigte Gastschulabkommen von 2004 an und "will den Geist gutnachbarschaftlicher Beziehungen fortschreiben", sagten Goetsch und Klug.

Thomas Schunck
Ministerium für Bildung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-5805
E-Mail:

Brigitte Köhnlein
Pressestelle der Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Telefon 040.42863.2003
Mobil 0172.4247071
E-Mail:

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