Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Zöllner zu Auswahlverfahren an Gemeinschaftsschulen: Kriterien gelten unverändert fort
Mehr zu: Berlin, Elternwille, Gemeinschaftsschule, Grundschule, Schülerzahlen, Schulgesetz, Übertritt, SchuleDie Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung weist darauf hin, dass sich die bekannten Aufnahmeverfahren für die siebenten Klassen der Gemeinschaftsschulen auch zum kommenden Schuljahr nicht verändert haben. Weiterhin gilt eine Rangfolge von vier abgestuften Kriterien, an deren Ende erst das Los als letzte Möglichkeit der Auswahl steht.
Es ist auch selbstverständlich, dass immer vorrangig die Schülerinnen und Schüler, die bereits Gemeinschaftsschüler sind oder an einer kooperierenden Grundschule unterrichtet werden, an weiter führenden Gemeinschaftsschulen Aufnahme finden, die in Klasse 7 Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
Diese Aufnahmekriterien gelten unverändert seit der Einführung der Gemeinschaftsschulen als Pilotprojekt. Neu ist lediglich, dass die Aufnahmekriterien, die bisher für den Schulversuch galten, nun ins Schulgesetz aufgenommen wurden (§ 17a Öffnungsklausel für Gemeinschaftsschulen). Das Pilotprojekt Gemeinschaftsschulen wird wie vereinbart 2013 evaluiert werden.
Auch die Gemeinschaftsschulen erfahren eine große Akzeptanz unter den Berliner Eltern und Schülerinnen und Schüler, wie die Übernachfrage an einigen der 16 Gemeinschaftsschulen zeigt.
Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner (SPD):
"Aus dem Charakter der Gemeinschaftsschulen heraus ist bewusst auf eine Bildungsgangempfehlung als Auswahlkriterium an diesen Schulen verzichtet worden.
Die Kriterien der Auswahl bei einer Übernachfrage waren und sind allen am Schulversuch beteiligten Schulen bekannt. Sie gelten unvermindert fort.
Die jetzt damit verbundene Diskussion, wie Schulen bei Übernachfrage eine möglichst passende und gerechte Auswahl treffen können, zeigt auch die Richtigkeit der zukünftigen Aufnahmekriterien inklusive des 30%igen Los-Anteils für die Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien. Nicht das Los wird infrage gestellt, sondern im Gegenteil das ab dem Schuljahr 2011/12 gültige Verfahren, das eine verlässliche Auswahl auch anhand des Notendurchschnitts beinhalten wird, inklusive des Los-Entscheids ausdrücklich befürwortet.
Für Gemeinschaftsschulen, die ihrem Selbstverständnis nach ab Klasse 1 eine Schule für alle sind, gelten die Spielregeln fort, die mit Einstieg in den Schulversuch für alle verbindlich festgelegt wurden."
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