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Pressemeldung
Deutscher Bundestag (BT)
Bafög-Leistungen

SPD-Fraktion fordert Bafög-Ausweitung anstelle von Stipendien für Studierende

Bildung und Forschung / Antrag

Mehr zu: BAföG, Bildungsgerechtigkeit, Stipendien, Studiengebühren, Hochschule
Berlin, 03.03.2010 -

(hib/KTK/LEU) Die SPD-Fraktion lehnt die Pläne der Bundesregierung ab, einen bestimmten Anteil von Studierender aufgrund ihrer Leistungen mit einem monatlichen Stipendium zu fördern. Stattdessen fordert sie in einem Antrag (17/884) die Ausweitung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög).

Das deutsche Bildungssystem sei noch immer hochselektiv, heißt es in dem Antrag. Ein "starkes und leistungsfähiges Bafög" könne dem entgegenwirken. Die Abgeordneten begrüßen, dass die Bundesmittel für das Bafög bis 2009 auf 1.433 Milliarden Euro gestiegen sind. Durchschnittlich erhielten laut des 18. Bafög-Berichtes Studierende 398 Euro und Schüler 321 Euro monatlich. Die Gesamtzahl der Geförderten sei jedoch leicht gesunken, auf 330.000 bei den Studierenden und 192.100 bei den Schülern.

Deshalb stellt die SPD-Fraktion einen Forderungskatalog zur Ausweitung der Bafög-Leistungen auf: So soll die Altersgrenze für den Bafög-Bezug von heute maximal 30 Jahren bei Ausbildungsbeginn auf 35 Jahre erhöht werden, bei Master-Studiengängen auf 40 Jahre. Die Freibeträge für Einkommen, Geschwister und Kinder sollen ebenfalls erhöht werden. Bedarfssätze und Freibeträge sollen außerdem kontinuierlich an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.

Die Förderungshöchstdauer, die heute der Regelstudienzeit entspricht, soll um zwei Semester verlängert werden. Beim Überschreiten dieser Grenze sollen Studierende ein unverzinsliches Darlehen für maximal zwei Semester erhalten können. Zur Zeit ist ausschließlich die Gewährung eines verzinsten Darlehens möglich. Wenn Geförderte nahe Angehörige pflegen, soll die Bezugsdauer des Bafögs um maximal drei Jahre verlängert werden können. Außerdem soll die Erziehung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr ohne weiteren Nachweis als Grund für eine längere Studiendauer anerkannt werden.

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