Darlehen der NRW.BANK attraktiv wie nie: Jeder Fünfte entscheidet sich für nachgelagerte Studienbeiträge
44 Prozent der bislang fälligen Rückzahlungen wegen Kappungsgrenze erlassen
Mehr zu: BAföG, Bildungsausgaben, Bildungsgerechtigkeit, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Nordrhein-Westfalen, Statistik, Studiengebühren, HochschuleFast jedem zweiten ehemaligen Studierenden, der im Wintersemester mit der Rückzahlung seines Studienbeitragsdarlehens hätte beginnen müssen, sind die Studienbeiträge komplett erlassen worden. In 789 von 1802 Fällen griff die sozialverträgliche Regelung für Bafög-Empfänger im NRW-Studienbeitragsmodell. Derweil steigt die Anzahl der nordrhein-westfälischen Studierenden weiter an, die von der Möglichkeit, ihre Studienbeiträge nachgelagert zu entrichten Gebrauch macht: Über 85.000 Studierende haben bislang ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK abgeschlossen. Dies entspricht mehr als 22 Prozent aller beitragspflichtigen Studierenden, die derzeit Anspruch auf das Darlehen haben.
Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sagte, das hohe Interesse belege, dass die NRW.BANK mit dem Studienbeitragsdarlehen ein attraktives Angebot mache. "Wir stellen damit sicher: Jeder Studienberechtigte kann unabhängig von seinem finanziellen Möglichkeiten ein Studium aufnehmen", sagte Pinkwart, der auch auf die Rekordzahlen bei den Studienanfängern verwies.
Zugleich wies Pinkwart die Bafög-Studierenden darauf hin, dass sie nur mit dem Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK ihre Studienbeiträge ermäßigt oder komplett erlassen bekommen können. Letzteres gilt für alle Bafög-Empfänger, die mindestens 334 Euro monatlich an Förderung erhalten. Wer weniger Bafög erhält, hat zumindest Aussicht auf eine erhebliche Reduzierung der Studienbeiträge.
Dafür sorgt in Nordrhein-Westfalen die Kappungsgrenze, die die Rückzahlungsverpflichtung aus Bafög und Studienbeiträgen auf 1.000 Euro pro Studiensemester bzw. maximal 10.000 Euro begrenzt. Studienbeiträge und Zinsen, die darüber hinausgehen, werden von einem Ausfallfonds übernommen. Außerdem muss in Nordrhein-Westfalen ein Studienbeitragsdarlehen erst dann zurückgezahlt werden, wenn ein hinreichendes Einkommen erzielt wird.
Weitere Informationen unter www.innovation.nrw.de
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