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Pressemeldung
Deutsches Studentenwerk
Studentenwerk

Ja zu Stipendien, aber Breitenförderung muss Vorrang haben

Mehr zu: BAföG, Bildungschancen, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Stipendien, Hochschule
Berlin, 05.03.2010 -


  • Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der Bundesregierung für das nationale Stipendienprogramm
  • Deutsches Studentenwerk (DSW) sagt ja zu Stipendien, sieht aber Breitenförderung als vorrangig an
  • DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: "Wenn das Programm nicht anschlägt, sollte der Bund das Geld lieber ins BAföG investieren"
  • DSW: Keine Studiengebühren-Gelder verwenden!

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) sagt zwar ja zur Initiative der Bundesregierung, deutlich mehr Studierende mit Stipendien fördern zu wollen, hält aber den Ausbau der Breitenförderung für vorrangig. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte anlässlich der heutigen Verbändeanhörung in Berlin: "Wenn das nationale Stipendienprogramm nicht anschlägt, sollte der Bund das Geld besser in die Erhöhung der BAföG-Freibeträge investieren. Nur darüber werden Studierende aus Familien mit geringerem Einkommen zu einem Studium motiviert."

Das geplante nationale Stipendienprogramm soll zur einen Hälfte von Bund und Ländern, zur anderen Hälfte von Wirtschaft und Privatpersonen finanziert werden. Der Anteil von Studierenden, die ein Stipendium erhalten, soll in Abhängigkeit von ihren Leistungen von heute 2% auf 10% gesteigert werden. Das Stipendium soll 300 Euro im Monat betragen.

"Wenn bei der Auswahl der Studierenden keine sozialen Kriterien verbindlich festgeschrieben werden, wird sich die soziale Schieflage bei den Stipendiaten weiter fortschreiben", befürchtet Meyer auf der Heyde. Schon jetzt kommen 72% der Stipendiaten aus Familien hoher oder gehobener sozialer Herkunft, also aus einkommensstarken und hochschulnahen Schichten.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das nationale Stidpendienprogramm macht das Deutsche Studentenwerk Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge:

  • Soziale Kriterien verbindlich vorschreiben: Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass bisher unterrepräsentierte Gruppen, etwas Studierende aus Arbeiterfamilien oder Studierende mit Migrationshintergrund, berücksichtigt werden sollen. "Sollen" ist zu unverbindlich; diese Gruppen müssen berücksichtigt werden, vielleicht auch über eine Quotierungsvorgabe.

  • Finanzierung ungeklärt: Es bleibt offen, ob es den Hochschulen in strukturschwachen Regionen oder mit wenig Wirtschaftsbezug gelingt, in ausreichendem Mittel Stipendien bei der Wirtschaft einzuwerben. Für diesen Fall ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass der Bund Ausgleichszahlungen leistet. Das sieht das Deutsche Studentenwerk kritisch, denn solche Bundeszahlungen könnten angesichts der kritischen Haushaltslage zu Lasten der Breitenförderung bzw. des BAföG gehen.

  • Keine Studiengebühren-Gelder: Für den Finanzierungsanteil von Bund und Ländern dürfen keine Studiengebühren-Gelder eingesetzt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf grundsätzlich vor. Aus Sicht des Deutschen Studentenwerks wäre dies unzulässig und keine zweckgemäße Verwendung von Studiengebühren.

Laut aktueller Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks erhalten in Deutschland lediglich 2% der Studierenden ein Stipendium. Es beträgt 328 Euro im Monat, das ist noch nicht einmal die Hälfte des durchschnittlichen studentischen Budgets von 770 Euro im Monat.

Die elf von der Bundesregierung unterstützten Begabtenförderungswerke erreichen mit ihren Bundesmitteln ungefähr ein Prozent der Studierenden; andere Stipendiengeber wie etwa die 1.750 Stiftungen fördern mit privaten Mitteln das andere Prozent.

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