Die immer wieder vorgebrachte Kritik der CDU-Opposition an der Praxis der Landesförderung im Schulbau wird durch Wiederholung auch nicht stichhaltiger. Die Vorwürfe an die Landesregierung entbehren jeder Grundlage. Die jetzige Form der Förderung war bereits in CDU-Regierungszeiten üblich. Um Ihnen eine Beurteilung der CDU-Interpretation der angesprochenen Kleinen Anfrage zu ermöglichen, stellen wir Ihnen hiermit die wesentlichen Aussagen aus der Antwort der Landesregierung zur Verfügung:
Die immer wieder vorgebrachte Kritik der CDU-Opposition an der Praxis der Landesförderung im Schulbau wird durch Wiederholung auch nicht stichhaltiger. Die Vorwürfe an die Landesregierung entbehren jeder Grundlage. Die jetzige Form der Förderung war bereits in CDU-Regierungszeiten üblich. Um Ihnen eine Beurteilung der CDU-Interpretation der angesprochenen Kleinen Anfrage zu ermöglichen, stellen wir Ihnen hiermit die wesentlichen Aussagen aus der Antwort der Landesregierung zur Verfügung:
Das Land gewährt den Schulträgern Zuwendungen zum Bau von Schulen seit jeher im Wesentlichen auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen, deren Fälligkeiten im Landeshaushalt festgelegt sind und die für die einzelnen Schulbaumaßnahmen entsprechend dem voraussichtlichen Baufortschritt den Bewilligungsbescheiden zu Grunde gelegt werden.
Die Erfüllung dieser auf Grund von Verpflichtungsermächtigungen ausgesprochenen Zusagen von Landeszuwendungen erfolgt entsprechend den in den einzelnen Haushaltsjahren etatisierten Haushaltsmitteln.
Um eine möglichst große Anzahl dringender Schulbauprojekte fördern zu können, kann es im Einzelfall bei größeren Maßnahmen notwendig sein, Bau- oder Finanzierungsabschnitte zu bilden. In einem solchen Fall wird die Gesamthöhe der Landeszuwendung festgelegt, zunächst jedoch nur für einen ersten Abschnitt der Maßnahme eine Landeszuwendung bewilligt und ihre Fälligkeit entsprechend den Festlegungen des Landeshaushaltes und dem voraussichtlichen Baufortschritt festgesetzt. Über die Bewilligung der restlichen Landeszuwendung wird nach denselben Maßstäben in den Folgejahren entschieden.
Insgesamt wurden im Landesschulbauprogramm im Jahr 2009 Zuwendungen in Höhe von 51.076.000 € bewilligt. Für 2010 stehen 51.129.000 € zur Verfügung. Zusätzlich konnten im vergangenen Jahr im Rahmen des Konjunkturprogramms II für die Sanierung 100.788.228 € und für den Schulbau 40.456.050 € bereitgestellt werden. Hinzu kommen die Darlehen, die zur Finanzierung der kommunalen Eigenanteile gewährt wurden.
Anmerkung: Mit dem so genannten "vorzeitigen Baubeginn" hat diese Praxis nichts zu tun. Der "vorzeitige Baubeginn" wird vom Bildungsministerium nur in Ausnahmefällen und nur auf ausdrückliches Verlangen der Schulträger genehmigt. Beim vorzeitigen Baubeginn kann der Schulträger die dringend notwendige Baumaßnahme starten, ohne dass dies für eine spätere Bezuschussung durch das Land von Nachteil ist.