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Reiß: Land will Integration Behinderter weiter vorantreiben

Mehr zu: Handikap, Hauptschule, Inklusion, Rheinland-Pfalz, Schulgesetz, Schule
Mainz, 11.03.2010 -

"Die Unterstützung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf ist in Rheinland-Pfalz ganz dezidiert am einzelnen Kind und seinen Bedürfnissen ausgerichtet und den Eltern wird bei der Schulwahl ein weitgehendes Mitspracherecht eingeräumt. Mit dem seit Jahren laufenden und auch weiterhin geplanten schrittweisen Ausbau des Netzes von Schwerpunktschulen sowie einer differenzierten Förderschullandschaft gibt es bereits ein Gesamtkonzept. Das so genannte Konzept der CDU zur Förderung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf hat diese Bezeichnung jedenfalls nicht verdient." Das stellte Bildungsstaatssekretärin Vera Reiß in Reaktion auf den heute von der CDU-Opposition vorgestellten Gesetzentwurf fest.

Tatsache sei: Rheinland-Pfalz weise bei dem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf einen Wert von 4,4 Prozent und damit einen der niedrigsten Werte aller Bundesländer auf. In Rheinland-Pfalz besuchten im laufenden Schuljahr mehr als 15 Prozent dieser Schülerinnen und Schüler allgemeinbildende Schulen, die nicht zum Kreis der Förderschulen gehören. "Dieser Anteil soll weiter steigen", betonte Vera Reiß. Der allergrößte Teil dieser Kinder und Jugendlichen werde in einer der mittlerweile 172 Schwerpunktschulen unterrichtet, die für diese Aufgabe eine zusätzliche Personalausstattung an Förderschullehrkräften und an sozialpädagogischen Fachkräften erhielten. Das Netz der Schwerpunktschulen in der Primarstufe (Grundschule) und in der Sekundarstufe I sei seit dem Jahr 2001 immer dichter geknüpft worden und werde nach den Vorstellungen der Landesregierung auch weiter ausgebaut.

Tatsache sei weiter, dass nach dem Landesgleichstellungsgesetz, das sich in § 3 des Schulgesetzes widerspiegelt, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nicht-behinderten Schülerinnen und Schülern die gleichen Schulen besuchen sollen, wenn hierfür die räumlichen, sachlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen geschaffen werden können. Gemäß diesem Vorrang werde Eltern ein Wunschrecht auf integrativen Unterricht eingeräumt und zwar unabhängig von der Form der Beeinträchtigung der Kinder.

"Tatsache ist auch: Den von der CDU geforderten berufsqualifizierenden Förderabschluss gibt es bereits", unterstrich Vera Reiß. In den Förderschulen im Land könne neben der Berufsreife, wie sie beispielsweise auch in Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen oder Hauptschulen vermittelt werde, auch eine besondere Form der Berufsreife erworben werden.

Und der von der CDU-Opposition so hoch gelobte Expertenbeirat, der in Baden-Württemberg nach entsprechenden Urteilen kürzlich einberufen worden sei, existiere in Rheinland-Pfalz schon längere Zeit, ergänzte die Staatssekretärin. Der "Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen" habe auf Basis der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen sogar bereits Empfehlungen an die Landesregierung zur inklusiven Bildung und Erziehung erarbeitet, die in die weiteren Planungen des Landes einflössen.

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