"Für die Übertragung zusätzlicher Umsatzsteuereinnahmen für bessere Bildung unserer Schüler – Länder gestalten Bildungspolitik in gesamtstaatlicher Verantwortung"
Bayerns Kultusminister Spaenle weist Versuch von Bundesministerin Schavan zurück, an Bildungshoheit der Länder zu rütteln
Mehr zu: Bayern, Bildungsmessen, didacta - die Bildungsmesse, Föderalismus, Schavan, Spaenle, SonderthemenBayerns Kultusminister und KMK-Präsident Dr. Ludwig Spaenle weist den Versuch von Bundesbildungsministerin Annette Schavan zurück, an der Bildungshoheit der Länder zu rütteln. "Die Länder gestalten die Bildungspolitik in Letztverantwortung und nehmen sie auch in gesamtdeutscher Verantwortung wahr", so der Minister im Vorfeld seines Besuchs der Bildungsmesse didacta in Köln.
"Und die Entscheidungskompetenz in Bildungsfragen ist bei den Ländern sehr gut angesiedelt. Die Länderparlamente und –regierungen sind näher bei den Menschen und treffen entsprechend der Bedürfnisse der Menschen vor Ort sachgerecht die notwendigen Entscheidungen", argumentiert Spaenle.
Um die Finanzierung auch künftig sicherzustellen unter gleichzeitiger Wahrung der nötigen Klarheit der Zuständigkeiten in Bildungsfragen, votiert Spaenle für eine Übertragung von entsprechenden Einnahmen des Bundes auf die Länder, z.B. von einem höheren Anteil der Umsatzsteuer. "Damit können wir auch künftig eine qualitativ hochwertige Bildung für unsere jungen Menschen in den Ländern gewährleisten, ohne durch konkurrierende Einflüsse von Bund und Ländern Entscheidungsprozesse unnötig zu behindern", so der Minister.
Schavan hatte bei der Eröffnung der Didacta die Aufhebung des "Kooperationsverbots" bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben gefordert. Dieses war aufgrund der Erfahrungen mit unklaren Verantwortungsgeflechten zwischen den Länder und dem Bund in den vergangenen Jahren in das Grundgesetz eingeführt worden. "Für mich ist eine klare Kompetenzzuweisung die beste Grundlage für schnelle, sachgerechte und transparente Entscheidungen", so Bayerns Kultusminister.
Eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sei allerdings vom Grundgesetz sogar gefordert – jedoch sei sie auf ganz bestimmte Aufgabenfelder wie bei Vergleichsuntersuchungen zum Kompetenzerwerb von Schülern beschränkt.
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