Freie Demokratische Partei
Zur Frage des gemeinsamen Lernens von Kindern mit Behinderungen an allgemeinbildenden Schulen erklären der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Patrick Meinhardt und die Sprecherin für Menschen mit Behinderung Gabriele MOLITOR:
Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf gemeinsames Lernen an allgemeinbildenden Schulen. Das fordert die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Deutschland zugestimmt hat. Die FDP will eine verbesserte berufliche Teilhabe und eine verstärkte inklusive Bildung von Menschen mit Behinderung.
Solange in Deutschland nur etwa 15,7 Prozent der behinderten Kinder in eine Regelschule gehen, sind wir von unseren Zielen noch weit entfernt. Mit dieser Integrationsquote sind wir europäisches Schlusslicht. Eltern sollen die Wahlmöglichkeit haben, ihr Kind auf eine spezielle Förderschule zu schicken, wenn dies zum Wohle des Kindes notwendig ist.
Es ist Grundgedanke liberaler Bildungspolitik, mehr Gemeinsamkeiten beim Leben und Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülern in allen Schulformen zu fördern. Davon profitieren alle Kinder. Bei der Erarbeitung des Aktionsplans, den die Koalition für die Umsetzung der UN-Konvention vereinbart hat, wollen wir der Bildungspolitik Vorrang geben.
Deutschland braucht einen Masterplan Inklusive Bildung. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir erreichen, dass gemeinsames Lernen nicht nur möglich ist, sondern auch Vorrang hat. Wichtig ist dabei nicht nur die Einbeziehung der Bundesländer, sondern auch der Kommunen die vor Ort z.B. für die baulichen Voraussetzungen an Schulen verantwortlich sind.
Jedes Kind ist ein Individuum mit anderen Talenten. Damit die Lehrkräfte und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen auf den gemeinsamen Unterricht vorbereitet sind, brauchen wir dringend qualifizierte Fortbildungen.
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