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Urheberrecht im Internet

England verabschiedet Gesetz gegen Internetpiraterie: Deutschland verschläft den Anschluss

Mehr zu: E-Learning, Europa, Urheberrecht, Sonderthemen
Frankfurt am Main, 09.04.2010 -

England hat ein Gesetz zur effizienten Durchsetzung von Urheberrechten im Internet verabschiedet und ist damit nach Frankreich das zweite europäische Land, das mit einer Gesetzesinitiative ernsthaft gegen die massenhafte Verletzung von Urheberrechten im Internet vorgeht. Der "Digital Economy Act" sieht unter anderem die Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads vor. "Frankreich und England sind in dieser Frage ganz offensichtlich handlungsfähiger als Deutschland und übernehmen beim Schutz geistigen Eigentums im Internet Initiative und Verantwortung", kommentiert Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die britische Initiative.

Die Bundesregierung äußere sich bislang lediglich dazu, was alles aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gehe, ohne eigene Vorschläge durchführbarer Maßnahmen vorzulegen. "Die Buchbranche wird mit dem wachsenden E-Book-Markt ähnliche Probleme bekommen wie die Musikindustrie. Deshalb haben wir mit unserem brancheneigenen Internetportal libreka! frühzeitig ein legales Angebot aufgebaut, das bequem nutzbar ist und in Europa als Referenzmodell gilt", so Skipis. "Wir brauchen dringend flankierende gesetzliche Maßnahmen, wenn nicht alle Geschäftsmodelle, die sich gegen die Kostenlosmentalität durchsetzen müssen, ins Leere laufen sollen. Es ist erstaunlich, dass eine bürgerliche Regierung diese Diskussion des Eigentumsbegriffs bislang scheut."

Schätzungen zufolge sind 49 Prozent aller Hörbuch-Downloads und 39 Prozent aller E-Book-Downloads illegal. Die aktuelle GfK Brennerstudie belegt, dass sich rund 4,5 Millionen Personen, illegal mit Musik, Filmen, TV-Serien, Hörbüchern oder Games aus dem Internet versorgen.

In England wird es nun möglich, in Zusammenarbeit mit den Internet Service Providern Warnhinweise zu versenden. Damit haben die Betroffenen die Möglichkeit, ohne finanzielle oder juristische Folgen ihr illegales Handeln einzustellen. Der Börsenverein möchte auch für Deutschland die gesetzliche Grundlage für eine solche Kooperation mit den Internetprovidern.

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