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Hochschulzugang

Studieren ohne Abitur – Minister Hartmann ruft auf, Möglichkeiten zu nutzen

Höhere Durchlässigkeit ist auch Mittel gegen drohenden Fachkräftemangel

Mehr zu: Berufsorientierung, Durchlässigkeit, Fachkräftebedarf, Hochschulzugang, Saarland, Studierfähigkeit, Hochschule
Saarbrücken, 13.04.2010 -

Studieren ohne Abitur – das Saarland ist hier vorne mit dabei. Von den Regelungen profitiert die gesamte saarländische Wirtschaft, so Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft:

"Das Hochschulsystem ist an dieser Stelle durchlässiger geworden, ohne an Qualität zu verlieren. Absolventen von Ausbildungsberufen können hier im Saarland studieren und ihr Wissen weiter vertiefen. Wir beugen dem drohenden Fachkräftemangel vor und machen die duale Ausbildung attraktiver. So stärken wir unsere Wirtschaft. Ich hoffe, dass viele von den Möglichkeiten Gebrauch machen werden". Außerdem ermögliche das Studium ohne Abitur jungen Menschen eine flexiblere Lebensplanung, so Hartmann: "Die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium ist nicht mehr endgültig. Damit sind Arbeitnehmer in ihrem beruflichen Fortkommen weniger stark festgelegt – das nutzt ihnen persönlich und den saarländischen Unternehmen."

Meister und Inhaber vergleichbarer Fortbildungsabschlüsse haben im Saarland eine dem Abitur gleichgestellte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und dürfen damit grundsätzlich alle Fächer studieren. Für andere beruflich Qualifizierte mit abgeschlossener Berufsausbildung (Ausbildungszeit mindestens 2 Jahre) und praktischer Berufserfahrung (3 Jahre in dem erlernten oder einem verwandten Beruf) wurde der fachgebundene Hochschulzugang wesentlich erleichtert. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramm des Bundes wird die nachzuweisende berufliche Tätigkeit sogar auf zwei Jahre reduziert. Das gilt auch für beruflich Qualifizierte, die ihre besondere Leistungsfähigkeit dadurch unter Beweis gestellt haben, dass sie besonders gute Noten in der Berufsabschlussprüfung hatten oder besonders erfolgreich an einem beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine fachgebundene Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes erhalten, wenn er eine Hochschulzugangsprüfung besteht oder ein Probestudium absolviert.

Die Regelungen sind die Umsetzung eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem März vergangenen Jahres. Ziel war es, eine Harmonisierung der bis dato in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlichen Regelungen beim Hochschulzugang beruflich Qualifizierter zu erreichen. Das Saarland hat den Beschluss im Juli 2009 als eines der ersten Bundesländer umgesetzt.

Einen Flyer zum Thema, der vom Landesausschuss für Berufsbildung angeregt wurde, gibt es über (0681) 501 3802.

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