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Bundeskabinett

Kabinett beschließt BAföG-Änderungsgesetz und Stipendienprogramm

Schavan: "Wir machen Studienfinanzierung zukunftstauglich"

Mehr zu: BAföG, Bildungschancen, Schavan, Stipendien, Hochschule
Berlin, 21.04.2010 -

Die Bundesregierung baut die Studienfinanzierung deutlich aus. Das Kabinett hat am Mittwoch zwei für Studentinnen und Studenten zentrale Gesetzentwürfe beschlossen: Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) und mit dem Gesetzentwurf für die Einführung eines nationalen Stipendienprogramms hat die Bundesregierung die finanziellen Hilfen und Anreize für junge Menschen, die ein Studium beginnen wollen, erweitert und nachhaltig gesichert.

"Jeder junge Mensch soll sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung für eine gute Bildung nicht an finanziellen Hürden scheitert und dass sich besonderes Engagement in der Ausbildung lohnt und honoriert wird", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan am Mittwoch in Berlin. "Ein bedarfsgerechtes BAföG und ein leistungsabhängiges Stipendium sind dabei die Kernelemente einer modernen Studienfinanzierung, die sich gegenseitig ergänzen."

Bei der Förderung der Studierenden setzt die Bundesregierung auf die drei Instrumente BAföG, Stipendien und bedarfsgerechte Bildungsdarlehensangebote mit kalkulierbaren und tragbaren Rückzahlungsbedingungen. So werden attraktive, vor allem aber nachhaltig verlässliche Lösungen für die Ausbildungsfinanzierung gesichert. Der Gesetzentwurf zum BAföG knüpft an die bereits erreichte Steigerung der Zahl der Studienanfänger in Deutschland an und soll den Kreis der Förderberechtigten nochmals erweitern. Dazu sollen zum Beginn des kommenden Wintersemesters die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3 Prozent und die Bedarfssätze um 2 Prozent angehoben werden. Der Förderungshöchstsatz steigt damit auf 670 Euro monatlich.

Außerdem wird das BAföG mit strukturellen Verbesserungen weiter entwickelt. "Wir machen das BAföG zukunftstauglicher und entbürokratisieren es" betonte Schavan. So soll der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende komplett pauschaliert werden, der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden. Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für Bachelor-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt. Schließlich werden im BAföG künftig alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden gleich behandelt.

"In einer modernen Gesellschaft mit immer mehr Arbeitsplätzen, die eine wissenschaftliche Ausbildung erfordern, ist es wichtig, allen jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen", sagte Schavan. "Genauso wichtig ist es aber auch, die besonders Begabten zu fördern. Wir starten deshalb jetzt eine ganz neue Förderung, von der unser Land auf lange Sicht profitieren wird." Das Angebot an Stipendien wird durch das nationale Stipendienprogramm stark vergrößert. Die Bundesregierung legt diesen Gesetzentwurf vor, um besonders begabte Studierende aufgrund ihrer Leistungen in Schule, Studium oder Beruf zu unterstützen.

Grundgedanke des nationalen Stipendienprogramms ist, dass Stipendienmittel, die die Hochschulen dezentral bei Wirtschaft und Privaten einwerben, durch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt werden. Insgesamt bekommt dann jede Stipendiatin und jeder Stipendiat 300 Euro im Monat. Der öffentliche Finanzierungsanteil soll zu gleichen Teilen von Bund und Ländern erbracht werden.

Bei der Auswahl können und Bewerber auch mit ihrem gesellschaftlichen Engagement punkten sowie mit der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Zudem werden besondere Umstände berücksichtigt, die sich aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben können. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird es generell keine BAföG-Kürzung bei gleichzeitigem Bezug eines Stipendiums geben.

Informationen zu den Stipendien finden Sie unter www.bmbf.de/de/14295.php, weitere Informationen zum BAföG unter www.bmbf.de/de/892.php.

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